Bei der Pflegestufe 1 ist von erheblicher Pflegebedürftigkeit die Rede. Die Pflegestufe 2 sowie die Voraussetzungen zur Pflegestufe 2 fallen unter den Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit. Die Pflegestufen Kriterien, die die Pflegestufen 2 Leistungen und/oder das betreffende Pflegestufen Geld ermöglichen, sind höher angesetzt. Auch hier ist es die zeitliche Komponente des pflegerischen Aufwandes, welche die Pflegestufe 2 Voraussetzung ergibt. Die Pflegestufen Kriterien mit seinen genau festgelegten zeitlichen und begrifflichen Komponenten sind im Sozialgesetzbuch XI festgelegt.
Der zeitliche Aufwand für die Hilfestellung muss durchschnittlich mindestens 180 Minuten pro Tag erfordern. Davon müssen mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Die Grundpflege wird auch hier mit den Einzelkomponenten „Körperpflege, Ernährung und Mobilität“ definiert. Zu den Pflegestufen Kriterien für die Einstufung in Pflegestufe 2 gehört auch, dass die grundpflegerischen Hilfestellungen an mindestens drei verschiedenen Tageszeiten geschehen. Eine weitere Pflegestufen 2 Voraussetzung ist die benötigte Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals pro Woche. Diese zeitlich genau festgelegte Aufteilung der benötigten Pflegezeit gemeinsam mit der Definition der Grundpflege bestimmt die Voraussetzungen zur Pflegestufe 2. Die Hilfestellung zu mindestens drei verschiedenen Tageszeiten ist eine weitere Pflegestufe 2 Voraussetzung, welche die Schwerpflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 erweitert. Somit ist die Pflegestufe 2 nicht nur durch die zeitliche Erweiterung im Gegensatz zu den bisherigen Pflegestufen Kriterien definiert. Die tageszeitliche Aufgliederung bestimmt die Pflegestufe 2 Voraussetzung in besonderem Maße.
Nicht immer ist es möglich, dass Angehörige oder Freunde die Pflege des Betroffenen selbst übernehmen. Es sind meist persönliche oder zeitliche Gründe, die einen ambulanten Pflegedienst erfordern. Dann wird das Pflegestufe 2 Pflegegeld nicht an den Versicherten direkt ausgezahlt. Die möglichen Pflegestufen 2 Leistungen werden dann als sogenannte Sachleistungen direkt an den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung bezahlt. Pflegestufe 2 Pflegegeld wird an den pflegebedürftigen Versicherten nur direkt ausgezahlt, wenn dieser von einer ehrenamtlichen Pflegekraft, also zum Beispiel einem Familienmitglied gepflegt wird.
Oft wird das Pflegestufe 2 Pflegegeld für einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung beansprucht. Dabei kommt es vor, dass das Pflegestufen Geld hierfür nicht komplett benötigt wird. Dann besteht die Möglichkeit, dass das nicht als Sachleistung verwendete Pflegestufen Geld anteilig als „Überschuss“ an die ehrenamtliche Pflegekraft als Pflegestufen 2 Pflegegeld bezahlt wird.
Aktuell stehen dem Versicherten bei Einstufung zur Pflegestufe 2 folgende Pflegestufen 2 Leistungen und Pflegegeld zur Verfügung. Bei häuslicher Pflege erhält der Betroffene 1144 Euro als Pflegestufen 2 Leistungen als direkte Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes. Diese Summe wurde seit 2015 auf 1298 Euro erhöht, wenn zu den bekannten Voraussetzungen zur Pflegestufe 2 zusätzlich die Diagnose Demenz besteht. Bei ehrenamtlicher Pflege werden 458 Euro Pflegestufen 2 Pflegegeld zur direkten Verwendung bezahlt. Für die vollstationäre Pflege stehen 1330 Euro zur Verfügung.
Nach einem formlosen Erst- oder Höherstufungsantrag bei der zuständigen Pflegeversicherung gibt diese die Daten an den medizinischen Dienst der Kassen (MDK) weiter. Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen und zum Abgleich mit den bestehenden Voraussetzungen zur Pflegstufe 2 erfolgt der Besuch eines Mitarbeiters des MDK. Dieser bewertet den Pflegeaufwand. Dessen Einschätzung wird als Gutachten ausgewertet. Wie können Sie als Pflegender bei der korrekten Bewertung des Pflegeaufwandes helfen? Eine minutengenaue Dokumentation in Form eines Pflegetagebuches ist ein wertvolles Hilfsmittel für den Gutachter in Ihrem Sinne. Es empfiehlt sich, dieses Pflegetagebuch zwei Wochen lang im Vorfeld zu führen.
Die finanzielle Hilfe in Form von Pflegestufen Geld ist eine gut durchdachte Form der Unterstützung. Mit den genau definierten Pflegestufen Kriterien wird versucht, den Aufwand des Pflegenden einzuschätzen, um klare Grenzen zu schaffen. Nutzen Sie das Angebot der Pflegestufen 2 Leistungen und die Mitfinanzierung Ihrer Aufwendungen mit Pflegestufen 2 Pflegegeld.
Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Pflegestufen: Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 3
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