Ein Pflegebett beantragen

Ein Pflegebett beantragen

Ein Pflegebett beantragen

Ein Pflegebett beantragen – wie funktioniert das?

Wenn es darum geht, in den eigenen vier Wänden Mutter, Vater, Oma oder Opa als Pflegefall zu betreuen, gibt es plötzlich viele Fragen. Eine davon lautet: „Was ist zu tun, um ein Pflegebett zu beantragen?“ Die Intensität der Pflegebedürftigkeit bzw. die Schwere der Krankheit bestimmt das Recht auf ein Pflegebett.

Für die häusliche Pflege ist es ohne Frage sinnvoll und für die Pflege erleichternd, ein Pflegebett zu beantragen. Ein professionelles Pflegebett zu beantragen, bedeutet die Optimierung der Pflege durch Angehörige und mobilen Pflegedienst. Ebenso bleibt die Mobilität des Pflegebedürftigen länger erhalten.

Demenzkranke Patienten werden mit speziellen Pflegebetten (Niederflurbett) zudem vor dem Herausfallen bewahrt. Ein Pflegebett zu beantragen und zu verwenden, verhindert hier vermeidbare Verletzungen.

Ein Pflegebett beantragen

Ein Krankenbett oder ein Pflegebett beantragen – was ist der Unterschied?

Der namentliche Unterschied beruht lediglich auf der Frage, wer die Kosten übernimmt.

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse bedeutet „Krankenbett beantragen“
  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse bedeutet „Pflegebett beantragen“

Wir verwenden in diesem Artikel primär die Bezeichnung Pflegebett. Die Aufgabe, Form und Funktion der Betten sind unabhängig vom Namen. Die Einheitsbezeichnung soll diese Tatsache verdeutlichen.

Wo kann ich ein Pflegebett beantragen?

Der wichtigste Grund, bei der Krankenkasse ein Pflegebett zu beantragen: Der Pflegebedürftige benötigt hierzu keine Pflegestufe. Ein von der Krankenkasse genehmigtes Pflegebett wird hier als technisches Hilfsmittel bezahlt.

Lehnt die Krankenkasse die Bezahlung ab, können Sie bei der Pflegekasse das Pflegebett beantragen. Bei der Pflegekasse ein Pflegebett zu beantragen, erfordert aber eine Pflegestufe für den Patienten.

Mit der Möglichkeit, zuerst über die Krankenkasse und nachrangig über die Pflegekasse ein Pflegebett zu beantragen, erhalten Sie dieses ggf. auch ohne Pflegestufe!

Ein Pflegebett beantragen – welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung nötig?

Um über die Pflegekasse erfolgreich ein Pflegebett beantragen zu können, müssen gesetzlich geregelte Voraussetzungen eingehalten werden. Festgehalten sind diese unter § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI:

Das Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel – in diesem Falle das Pflegebett – trägt bei

  • zur Erleichterung der Pflege
  • zur Linderung der Beschwerden des Patienten
  • zur selbständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen

 

Wo muss ich ein Pflegebett beantragen?

Es ist immer abhängig vom Einzelfall, wer gerade für die Kostenübernahme in Frage kommt. Prinzipiell ist es sinnvoll, wenn Sie zuerst bei der Krankenkasse des Patienten das Pflegebett beantragen.

Wenn Sie vorhaben, für Ihren Angehörigen ein Pflegebett zu beantragen, so besprechen Sie dies zuerst mit dem behandelnden Arzt. Dieser erstellt für die Beantragung eine sogenannte Verordnung (ähnlich einem Rezept). Hier ist die Bezeichnung „behindertengerechtes Bett“ wichtig.

Ist ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig und im Besitz einer Pflegestufe, ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zuständig, wenn es darum geht, ein Pflegebett zu beantragen. Bereits auf dem Pflegegutachten des MDK kann hier der Bedarf eines höhenverstellbaren Pflegebettes vermerkt sein, um die häusliche Krankenpflege zu erleichtern. Es ist dann möglich, bei der Pflegekasse das gewünschte Pflegebett zu beantragen.

Hier ist es empfehlenswert, sich mit beiden potentiellen Kostenträgern – Krankenkasse und Pflegekasse – auszutauschen. Dies verringert den Zeitaufwand, um ein Pflegebett zu beantragen. Kaufen Sie das Bett nicht privat, bevor Sie das Pflegebett beantragen. Warten Sie eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Kasse ab. Sonst kann es geschehen, dass Sie als Angehöriger oder Pflegebedürftiger auf den Kosten sitzen bleiben.

Ihr Antrag auf ein Pflegebett wird abgelehnt – was ist zu tun?

Jeder Angehörige, der den Aufwand betreibt, ein Pflegebett zu beantragen, macht dies nicht ohne Grund. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Antrag abgelehnt wird. Hier gilt es, keine Zeit für einen Widerspruch zu verlieren. Auf jedem Ablehnungsbescheid ist eine Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen) vermerkt. Lassen Sie sich hier von dem behandelnden Arzt unterstützen.

Gibt es eine Zuzahlungspflicht zum Pflegebett?

Wie bei vielen Arzneimitteln und Hilfsmitteln besteht auch hier – für jeden Patienten ab 18 Jahren – eine sogenannte Zuzahlungspflicht von 10 Euro. Bei einer Zuzahlungsbefreiung müssen Sie/der Patient diesen Eigenanteil nicht übernehmen, wenn Sie ein Pflegebett beantragen.

Wie bei allen Medikamenten-, Krankheits- und Pflegekosten ist es möglich, einen Teil davon bei der Steuererklärung anzugeben. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr, die Pflegekosten summieren sich im Laufe eines Jahres sehr schnell!

Wem gehört das Pflegebett?

Wenn Sie ein Pflegebett beantragt haben und eine Genehmigung ausgestellt wurde, erhalten Sie dieses Hilfsmittel meist von einem Sanitätshaus. Es ist lediglich eine Leihgabe, geht somit nicht in Ihren Besitz über. Wird das Pflegebett nicht mehr benötigt, informieren Sie den Lieferanten. Er nimmt das Bett wieder zurück.

Wenn Sie ein Pflegebett beantragen, jedoch kein Leih-Pflegebett wünschen, besteht die Gefahr, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Der Unterschied für Sie/den Patienten ist einfach erklärt:

  • Sie erhalten beim Kauf mit Sicherheit ein unverwendetes, neues Pflegebett.
  • Sie können das Bett nach eigenen Wünschen zusammenstellen.

Oft finden Sie günstige Marken-Pflegebetten von Sanitätshäusern in deren Online-Shop.

Ein Pflegebett beantragen

Seniorenbett oder Pflegebett beantragen?

Bevor Sie ein klassisches Pflegebett beantragen, macht es Sinn, praktische Alternativen für die Wohnung oder das Haus des Pflegebedürftigen zu betrachten. Ein klassisches Pflegebett zu beantragen und zu erhalten, bedeutet aus Platzgründen oft den Umzug des Pflegebedürftigen in ein anderes Zimmer. Die Pflegebetten sind freistehend und groß, ein Platz im bisherigen Schlafzimmer ist selten vorhanden.

Ein Seniorenbett, ähnlich aufgebaut und funktionierend wie das klassische Pflegebett, ermöglicht die Pflege im vorhandenen Bett. Ein Seniorenbett besteht aus einem Einlegerahmen für das bestehende Bett.

Niederflurbett oder klassisches Pflegebett beantragen?

Ein klassisches Pflegebett zu beantragen und zu erhalten, bedeutet auch ein Bett mit freiheitsentziehenden Bettgittern zu bekommen. Alternative hierzu ist ein sogenanntes Niederflurbett. Bettflüchtige Demenzpatienten erfahren somit keinen unschönen Freiheitsentzug, die nach unten verstellbaren Betten verringern trotzdem die Unfallgefahr.

Welches Pflegebett beantragen – die Auswahl ist groß

Sobald Sie ein Pflegebett beantragen, werden Sie die umfangreiche Auswahl der Betten erkennen. Meist werden Sie das klassische, höhenverstellbare Pflegebett beantragen und genehmigt bekommen. Lassen Sie sich vorab jedoch vom Arzt oder Sanitätshaus über bessere, auf den Patienten zugeschnittene Alternativen beraten. Hier gibt es zum Beispiel auch:

  • tiefenverstellbare Pflege-Betten
  • mit Aufstehhilfe (Aufsteh-Betten)
  • Sitz-Betten
  • Niederflur-Betten / Niedrig-Betten /Niedrigpflege-Betten
  • Schwerlast-Betten
  • Mobilisierungs-Betten
  • Lagerungs-Betten
  • Intensivpflege-Betten
  • Therapie-Betten / Reha-Betten
  • Steh-Betten
  • Seitenlagerungs-Betten
  • Kinder- und Kleinwüchsigen-Betten

 

Fazit:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl und der Beantragung von Hilfsmitteln für den vorhandenen Pflegefall. Informieren Sie sich ausreichend über die Möglichkeiten und pflegerischen, sowie technischen Varianten, bevor Sie ein Pflegebett beantragen.

Wichtig: Nicht nur das Pflegebett beantragen!

Sie können nicht nur das nötige Pflegebett beantragen – auch die Stromkosten für dieses und weitere elektrisch betriebene Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse auf Antrag!

Ist ein behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Haus nötig, dürfen Sie sich ebenso an die zuständige Kasse wenden. Hier stehen Ihnen Zuschüsse bis zu 4.000 Euro zu.

8 Comments
  • Gabriele Hennefeld
    Posted at 20:35h, 06 April Antworten

    <<<ich habe Pflegestufe 0,leide unter Depressionen, habe einen Rollator und habe ein Pflegebett beantragt. Dieses wurde nicht genehmigt, weil ich Pflegestufe 0 habe

  • Abidin cinar
    Posted at 18:28h, 18 Juni Antworten

    Mein Mutter ist pflege Stufe 1 vor kurzem untersucht auf höhere Stufe
    meine frage ist mit dem Verordnung von artz zu wem kann mich wenden

    • Mariola
      Posted at 09:44h, 19 Juni Antworten

      Die Kosten für Krankenbetten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, hierfür ist auch nicht zwingend eine Pflegestufe notwendig.
      Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, können Sie sich im zweiten Schritt an die Pflegekasse wenden und eine Erstattung beantragen.

  • sophie
    Posted at 18:31h, 22 November Antworten

    Toller Artikel! LG von Sophie

  • Silvia
    Posted at 07:22h, 18 Oktober Antworten

    Ich habe den Pflegegrad 3. Bei der Begutachtung des MDK hat sie Gutachterin gesagt, ich solle mich um ein neues Bett kümmern, da ich aus unserem jetzigen Bett, ( Futon) alleine nicht auf stehen kann, da es zu niedrig ist. Nun habe ich aber nichts im Gutachten darüber gelesen, das sie dieses empfohlen hat . Nun meine Frage, lohnt es sich trotzdem ein Bett zu beantragen ? Denn mein Mann hat schwierigkeiten, mich frühs und abends aus bzw ins Bett zu bringen

    • Mariola Endres
      Posted at 21:28h, 28 Oktober Antworten

      Hallo Frau Ehrich! Ich würde Ihnen in in jedem Falle zu eine Beantragung eines Pflegebettes raten, da es gemäß Ihren Ausführungen durchaus seine Berechtigung hätte. Selbst bei einer Ablehnugn hätten Sie ohnehin jederzeit die Möglichkeit das Ergebnis der Begutachtung anzufechten, um eine erneute Begutachtung zu erwirken. Viele Grüße, Ihr Team von VitalAssist!

  • Diana Zeller
    Posted at 18:32h, 01 März Antworten

    Hallo, ich habe seit eteas mehr als einem Jahr Pflegegrad 3, mehrere Wirbelsäulenschäden. Wir bräuchten dringend ein neues Bett. Mein Mann hat zwischenzeitlich selbst Probleme mit den Bandscheiben. Ich möchte aber kein Pflegebett in dem ich alleine liegen muss. Ich möchte bei meinem Mann liegen.. Wir würden gerne ein Boxspringbett mit verstellbaren Rahmen kaufen. Bekommen wir da einen Zuschuss von der Pflegekasse?

    • Carina Haidl
      Posted at 10:12h, 25 März Antworten

      Sehr geehrte Frau Zeller,

      wir empfehlen Ihnen, direkt bei Ihrer Krankenkasse und bei Ihrer Pflegekasse nachzufragen, ob ein Zuschuss möglich ist.

      Herzliche Grüße!

      Ihr Team von VitalAssist

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