Ja. Seit dem 01. Mai 2004 gilt die EU-Dienstleistungsfreiheit auch für Polen. Die Mitarbeiter/-innen unserer Kooperationspartner sind von diesen bereits vorher angestellt und werden im Auftragsfall nach Deutschland entsendet.
Nein, es sind keine Behördengänge notwendig, da Sie nicht als Arbeitgeber sondern lediglich als Auftraggeber auftreten!
Die Pflegekraft ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Betreuerin wohnt mit der zu betreuenden Person zusammen, sie kümmert sich um den Haushalt und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben. Selbstverständlich benötigt auch die Pflegekraft Pausen, die sich nach den individuellen Erfordernissen der Pflegesituation richten.
Die Kosten variieren je nach Betreuungsumfang, der vorliegenden Erfahrung und Sprachkenntnis der Pflegekraft. Füllen Sie unsere Online-Bedarfsanalyse aus und wir unterbreiten Ihnen schnellstmöglich unser günstigstes Angebot. Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern KEINE Zusatzkosten durch Provisionen, Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren entstehen!
Eine Abrechnung als so genannte „Pflegesachleistung“ über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegegrad, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse.
Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.
Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst und bereit sind, eine zunächst fremde Person in Ihren Haushalt bzw. in Ihre Familie aufzunehmen, diese Person zu akzeptieren und auch zu respektieren. Für die Pflegekraft sollte immer ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen. Außerdem ist die Mitbenutzung der sanitären Anlagen zu gewährleisten. Kost und Logis sind für die gesamte Zeit des Aufenthaltes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
In der Regel findet alle zwei bis drei Monate ein Wechsel der Pflegekraft statt.
Änderungen bei den Pflegeleistungen ab Januar 2025
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