Anfang 2017 trat die neue Pflegeversicherung in Kraft. Mitte August 2015 hat das Bundeskabinett die vorgelegte Reform der Pflegeversicherung 2017 verabschiedet. Seit 2017 wird unabhängig von Demenz entschieden, ob eine Pflegeleistung benötigt wird. Der Zweck der neuen Pflegereform sieht vor, dass Demenzkranke nun besser in die Leistungen der Pflegeversicherung mit einbezogen werden. Denn davor fielen Demenzkranke im Pflegeversicherungs-System häufig durch dieses Raster. Dies macht es möglich, dass seit 2017 Pflegekräfte aus Polen noch besser vom Staat unterstützt und abgerechnet werden können. Denn die Erstattungen der Pflegeversicherung können Angehörige auch für eine teilweise Bezahlung einer Pflegekraft aus Polen nutzen.
Hintergrund der Pflegereform 2017 ist das Ziel, dass sich mehr Pflegekräfte um Demenzkranke, Behinderte oder Alzheimer Kranke kümmern. Bei der Pflege zuhause konnte zuvor die Erstattung der Pflegeversicherung für Pflegekräfte aus Polen noch zu wenig genutzt werden. Derzeit werden über zwei Drittel der Pflegebedürftigen zuhause gepflegt. Weniger wäre auch nicht machbar, da es gegenwärtig zu wenige Pflegekräfte in deutschen Pflegeheimen gibt. Bei der Demenz orientiert sich die Einstufung des Pflegegrads inzwischen mehr nach dem Grad der möglichen Selbständigkeit. Als weiteres Kriterium gelten auch Einschränkungen bei der Wahrnehmung und dem Bewusstsein. Ebenso kann seit 2017 für die Organisation der Pflege zuhause eine Auszeit von zehn Tagen beantragt werden. Der Lohnersatz wird ähnlich wie beim Kinderkrankengeld gegeben.
2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hierbei gelten die Pflegegrade eins bis drei für leichte, erhebliche und schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Pflegegrad vier umfasst schwerste Beeinträchtigungen und bei Pflegegrad fünf kommen zu den schwersten Beeinträchtigungen noch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung hinzu. Der Medizinische Dienst der Krankenkasssen achten bei der Einordnung des Pflegegrades darauf, wie weit sich die Betroffenen noch selbst versorgen können und wie mobil sie sind. Weitere Kriterien sind die Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten und psychische Probleme. Je nach Krankheit und Beeinträchtigung werden die erhobenen Kriterien unterschiedlich gewichtet. Bei der Reform wurde darauf geachtet, dass bisherige Pflegebedürftige nicht schlechter gestellt wurden. Denn es gab einen Bestandsschutz, dass Pflegebedürftige durch die Reform keine Nachteile erleiden durften. Zudem wurde garantiert, dass keine zusätzlichen Kosten für Pflegebedürftige anfallen.
Wird ein Pflegebedürftiger von einem Angehörigen gepflegt, zahlt die Pflegeversicherung auch Rentenbeiträge für den Angehörigen. Steigt der Angehörige aus dem Berufsleben aus, zahlt die Pflegekasse dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Denn vor der Pflegereform war das nur für sechs Monate der Fall. Die Bundesregierung selbst ging davon aus, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um bis zu 500.000 erhöhen würde und von 2.7 Millionen auf 3.2 Millionen steigt. Das Gesetz zur Pflegereform trat bereits Anfang 2016 in Kraft und gilt seit 2017. Es hatte sehr positive Auswirkungen auf die Einstellung von Pflegekräften aus Polen. Durch die Anpassungen, erhalten viele Pflegebedürftige, vor allem Demenzpatienten, mehr Pflegegeld mit dem die Leistung polnischer Pflegekräfte teilfinanziert werden kann. Die Bundesregierung trug damit der unzureichenden Versorgung für Demenzkranke Rechnung und unterstützte mit der Pflegereform Familien bei der Betreuung von Pflegebedürftigen. Wünschen Sie eine liebevolle und qualifizierte Betreuung für einen Pflegebedürftigen, so lassen Sie sich jetzt ein Angebot über eine günstige polnische Pflegekraft erstellen.
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