Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – Definition und Leistungen

Der Pflegegrad 3 gilt für Personen mit und ohne Einschränkungen der Alltagskompetenz. Grundsätzlich betrifft diese Pflegestufe überwiegend – zu etwa 75 Prozent – Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also kognitiven Einschränkungen. Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten den Pflegegrad 3, wenn sie schwere motorische Beeinträchtigungen haben. Darunter fallen beispielsweise eine multiple Sklerose, Erkrankungen des Rückenmarks, oder Folgen eines Schlaganfalls wie Teil-Lähmungen von Armen und Beinen. Diese Menschen sind zwar fähig sich mit Hilfsmitteln in begrenztem Umfang zu bewegen, sie haben jedoch Funktionsstörungen der Arme, oder Schwierigkeiten beim Stehen oder Gehen. Auch wenn kognitive Probleme nicht vorliegen, sind depressive Symptome durch die schweren Erkrankungen möglich.

 

Hilfeleistung im Alltag bei Pflegegrad 3

Genannte hilfsbedürftige Menschen benötigen zeitlich umfangreiche Hilfe beim Kleiden, Waschen oder dem Toilettengang. Nach Anrichten notwendiger Gebrauchsgegenstände kann selbständiges Waschen noch praktiziert werden. Mundgerechte Nahrungszubereitung ermöglicht eigenständiges Essen und Trinken. Das Bewegen innerhalb der eigenen vier Wände kann noch praktiziert werden, während ein Umsetzen ggf. schon Hilfe benötigt. Die Grundpflege bedarf eines Zeitaufwandes von 131 bis 278 Minuten. Zwischen acht und 14 Leistungsvorgänge der grundpflegerischen Maßnahmen pro Tag sind vorgesehen. Menschen des Pflegegrades 3 können während des Tages mehrere Stunden allein gelassen werden. Gefahren werden erkannt, ein Telefon in Reichweite kann ohne Hilfe bedient werden. Ein Hilfebedarf bei Nacht besteht beim Ausscheiden oder bei Umlagerungen im Bett.

 

Psychosoziale Unterstützung bei Pflegegrad 3

Drei- bis sechsmal täglich ist eine psychosoziale Unterstützung für Menschen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz des Pflegegrades 3 erforderlich. Darunter fallen Hilfen bei freizeitlicher Beschäftigung, das Bringen von Gegenständen wie Fernbedienung und Telefon. Aber auch soziale Dinge, die unter gesunden Menschen üblich sind (Gespräche, gemeinsames Fernsehen), fallen in diesen Bereich der Unterstützung. Hilfeleistungen zur Kompensierung depressiver Stimmungen müssen zeitlich auch mit eingeplant werden. Menschen des Pflegegrades 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz benötigen Hilfe beim Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln wie Medikamenten, Blutzuckermessgerät oder Insulinspritzen. Ebenso ist bei dem Verwenden von Kompressionsstrümpfen oder dem Besuch von Therapien Hilfeleistung nötig.

 

Pflegegrad 3 

Organisation der Hilfestellung bei Pflegegrad 3

Für diese Art der Hilfsbedürftigkeit stehen zumeist der Ehepartner und weitere Angehörige zur Verfügung. Auch der mehrmals wöchentliche Besuch eines Pflegedienstes bietet parallel dazu eine Ergänzung der Unterstützung.

 

Die Hilfe im Alltag bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Eingeschränkte Alltagskompetenz im Pflegegrad 3 bedeutet eine Demenzerkrankung oder geistige Behinderung der Betroffenen. Eine körperliche Behinderung liegt nicht oder in sehr geringem Maße vor. Hier bedeutet die Hilfe daher eine Anleitung und Aufforderung zur Durchführung üblicher Hygienevorgänge oder teilweise deren Übernahme. Grobe Abläufe im Alltag werden noch eigenständig ausgeführt. Eine Anregung zum Toilettengang und eventuelle Hilfestellungen sind jedoch nötig. Der Zeitaufwand von 8 bis 74 Minuten liegt im Bereich der alten Pflegestufe 1. Nächtlicher Unterstützungsbedarf kann zwischen wöchentlich dreimal und zweimal pro Nacht vorhanden sein.

 

Psychosoziale Unterstützung

Der Bedarf an psychosozialer Hilfe ist bei Betroffenen dieses Pflegegrades sehr hoch. Sechs- bis achtmal pro Tag werden hier Vorgaben zur täglichen Organisation und Beschäftigung benötigt. Optionale Fehlhandlungen müssen durch häufiges Eingreifen verhindert werden.

 

Krankheitsbedingte Hilfeleistung

Aufgrund der eingeschränkten Alltagskompetenz allein ist wenig krankheitsbedingte Hilfestellung nötig. Zusätzliche Krankheiten bedeuten aber beispielsweise die Überwachung der Einnahme von Medikamenten, eine Hilfe bei der Blutzuckermessung und das Einhalten einer Diät aufgrund der kognitiven Störungen.

 

Organisation der Hilfeleistungen

Meist leben Pflegebedürftige dieses Grades bei Angehörigen. Betroffene, die in einer betreuten Wohnanlage leben, erhalten Grundpflegesachleistungen und Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI. Noch alleinlebende Personen erhalten Sachleistungen und wöchentlich mehrmals Betreuungsleistungen.

 

Bewertung des Pflegegrades 3

Der Pflegegrad 3 wird mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ definiert. Er wird bei einer Bewertung mit über 47,5 bis unter 70 Punkten genehmigt.

 

Leistungen für den Pflegegrad 3

Welche finanziellen Leistungen der Antragsteller erhält, hängt ab von der Art der in Anspruch genommenen Pflege. Für die Pflege zuhause erhält der Betroffene eine monatliche finanzielle Unterstützung von 599 Euro. Werden Pflegesachleistungen wie die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder eine ambulante Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch genommen, so wird hierfür alternativ eine Summe von 1.497 Euro monatlich zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Hilfe bei Inanspruchnahme einer vollstationären Kurzzeitpflege beträgt 1.854 Euro.

 

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Pflegegraden: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5

 

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