Die Pflegestufe 0 ist offiziell nicht vorhanden. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, wenn die gesetzlichen Pflegestufen Kriterien für die Pflegestufe 1, 2 oder 3 noch nicht erreicht sind. Fachlich korrekt sind mit den Pflegestufen 0 Leistungen die Pflegestufe 0 Kriterien nach den Paragraphen 45 a und 45 b des Pflegeversicherungsgesetzes bei eingeschränkter Alltagskompetenz gemeint. Anspruch auf das Pflegestufen 0 Pflegegeld haben Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Dies gilt zum Beispiel für Demenzkranke oder Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Hier erklären wir die genauen Pflegestufen Kriterien und Voraussetzungen zur Pflegestufe 0. Des Weiteren gehen wir auf die Pflegestufen 0 Leistungen und das Pflegestufen Geld genauer ein.
Die Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 sind in erster Linie genau beschriebene Pflegestufen Kriterien der vorhandenen Pflegebedürftigkeit Diese erfüllen jedoch noch nicht die Kriterien Pflegestufe 1. Diese Pflegestufen Voraussetzung ist vorhanden, wenn in der Regel eine tägliche fremde Hilfe von weniger als 90 Minuten nötig ist. Auch ist die Pflegestufen 0 Voraussetzung erreicht, wenn davon weniger als 45 Minuten auf die Verrichtung der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Ermöglichung der Mobilität) entfallen.
Die Pflegestufen 0 Leistungen werden gewährt, wenn die sogenannte Alltagskompetenz als eingeschränkt gilt. Zu diesen Pflegestufen Kriterien gehören das Auftreten von Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen und ein damit einhergehender erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung. Zu den typischen Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 ist ein Mindestmaß an nötiger Pflege. Meist hervorgerufen werden diese Pflegestufen Kriterien bei der Betreuung eines Demenzkranken. Die nötige Grundpflege durch Betreuungskräfte, die bereits bei einer leichten Form von Demenz nötig wird, erfüllt die Kriterien dieser Pflegestufe 0.
Die Voraussetzungen der Pflegestufe 0 lassen sich meist in folgende Diagnosen zusammenfassen: Demenz, Alzheimer-Krankheit, Altersverwirrtheit, schwere Intelligenzminderung, geistige Behinderung oder Down-Syndrom. Das MDK überprüft im Auftrag der Pflegekassen den Zustand des Betroffenen. Um die vorhandene Alltagskompetenz im Hinblick auf die Pflegestufen 0 Voraussetzungen und die damit verbundenen Pflegestufen 0 Leistungen zu erfahren. Zu diesen Kriterien gehören:
Die Kriterien der Pflegestufe und die Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 sind bereits erfüllt, wenn zwei Auffälligkeiten der ersten neun Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 erreicht werden. Als zweiter Punkt genügt auch eine Störung der Pflegestufen Kriterien 10 bis 12. Mit diesen Pflegestufen Kriterien erhält der Pflegebedürftige bereits Pflegestufen Leistungen in Höhe von monatlich 104 Euro Pflegestufe 0 Pflegegeld.
Ein erhöhter Betreuungsbedarf wird mit einem weiteren Merkmal der Pflegestufen Kriterien der Bereiche 1 bis 5, 9 oder 11 bescheinigt. Mit insgesamt drei Pflegestufen Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse monatlich 208 Euro Pflegestufe 0 Pflegegeld.
Pflegeversicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz und/oder Pflegestufe Demenz erhalten seit 2015 Zuschüsse zu Pflegestufen 0 Leistungen. Dieses zusätzliche Pflegestufen Geld beträgt – je nach Schwere der Erkrankung – zwischen monatlich 104 und 208 Euro. Diese Pflegestufen 0 Leistungen sollen nur für Betreuungsaufwendungen, wie Gespräche oder Aktivierung jeder Art des Pflegebedürftigen oder zur zeitlichen Entlastung der Angehörigen (Haushaltshilfen, Arztbegleitung) verwendet werden. Dieses Pflegestufen Geld wird nicht bar ausbezahlt. Diese Pflegestufen 0 Leistungen erhält der Alltagsbegleiter oder die Betreuungseinrichtung nur gegen Nachweis.
Das Pflegestärkungsgesetz ermöglicht nun ein verbessertes Pflegestufen Geld von monatlich 123 Euro bei Pflege durch Angehörige oder Pflegestufen 0 Leistungen bis zu 231 Euro als Pflegesachleistung bei Pflege durch Pflegedienste. Zudem haben Demenzkranke, die die Pflegestufen Kriterien erfüllen, also zu einer bestimmten Kriterien Pflegestufe gehören, unter anderem auch Ansprüche auf
Als Pflegestufe 0 Pflegegeld gewähren die Pflegekassen bei Betreuung durch Angehörige oder Freunde den Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz monatlich 123 Euro. Bei Übernahme der Pflege und Betreuung durch einen Pflegedienst sind Pflegestufen 0 Leistungen bei gegebenen Pflegestufen Kriterien von bis zu 231 Euro Pflegestufen Geld möglich.
Bei privater und externer Pflege gibt es eine Pflegestufen 0 Leistung in Kombination aus Pflegstufen 0 Pflegegeld und Pflegesachleistung. Der Angehörige erhält dann ein anteiliges Pflegestufen Geld, wenn die Pflegestufen 0 Leistungen durch den ambulanten Dienst noch nicht ausgeschöpft sind.
Der Betroffene selbst oder dessen Angehörige stellen unverzüglich einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung auf Pflegestufen 0 Pflegegeld bzw. Pflegestufen 0 Leistungen. Die Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 werden durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei einem Begutachtungstermin geprüft. Hier werden die Pflegestufen Kriterien mit der Ist-Situation verglichen und der passenden Kriterien Pflegestufe zugeordnet. Der MDK leitet das sogenannte Pflegegutachten an die Pflegekasse zur Genehmigung weiter. Sind die Voraussetzungen zur Pflegestufe 0 erfüllt, so erhält der Pflegebedürftige ab dem Monat der Antragstellung seine Pflegestufen 0 Leistungen.
Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Pflegestufen: Pflegestufe 1, Pflegestufe 2, Pflegestufe 3
Änderungen bei den Pflegeleistungen ab Januar 2025
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