Die Pflegestufe 0 ist offiziell nicht vorhanden. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, wenn die gesetzlichen Pflegestufen Kriterien für die Pflegestufe 1, 2 oder 3 noch nicht erreicht sind.
Wenn wir unseren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können, sind wir auf Hilfe angewiesen. Wir benötigen Betreuung von Angehörigen oder Freunden und professionellen Pflegediensten.
Bei der Pflegestufe 1 ist von erheblicher Pflegebedürftigkeit die Rede. Die Pflegestufe 2 sowie die Voraussetzungen zur Pflegestufe 2 fallen unter den Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit.
Von Schwerstpflegebedürftigkeit sprechen wir als Voraussetzung zur Pflegestufe 3, wenn die Grundpflege nicht selbst übernommen werden kann und man hierbei auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Änderungen bei den Pflegeleistungen ab Januar 2025
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