Pflegestufen

Voraussetzungen und Leistungen in den einzelnen Pflegestufen

Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 ist offiziell nicht vorhanden. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, wenn die gesetzlichen Pflegestufen Kriterien für die Pflegestufe 1, 2 oder 3 noch nicht erreicht sind.

Pflegestufe 1

Wenn wir unseren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können, sind wir auf Hilfe angewiesen. Wir benötigen Betreuung von Angehörigen oder Freunden und professionellen Pflegediensten.

Pflegestufe 2

Bei der Pflegestufe 1 ist von erheblicher Pflegebedürftigkeit die Rede. Die Pflegestufe 2 sowie die Voraussetzungen zur Pflegestufe 2 fallen unter den Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit.

Pflegestufe 3

Von Schwerstpflegebedürftigkeit sprechen wir als Voraussetzung zur Pflegestufe 3, wenn die Grundpflege nicht selbst übernommen werden kann und man hierbei auf fremde Hilfe angewiesen ist.

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