22 März Pflegegeld
Pflegefinanzierung bei der Betreuung zuhause
Jeder träumt davon, den Lebensabend in seinen eigenen vier Wänden genießen zu dürfen. Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für die Betreuung, wenn der Betroffene zum Pflegefall wird. Diese finanzielle Hilfe (z.B. Pflegegeld) ermöglicht die umfassende Pflege im eigenen Zuhause. Zu dieser Pflege in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen gehört unter anderem die Betreuung durch Angehörige, Bekannte oder nicht professionelle Pflegekräfte. Hierzu zählen auch ausländische Betreuungshilfen.
Pflegegeld bei selbst organisierter Pflege
Für die oben genannte Betreuungsform durch private Personen oder nicht professionelle Pflegekräfte erhält der Versicherte das sogenannte Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung. Dieses Pflegegeld kann der Betreuende von der betroffenen pflegebedürftigen Person als Aufwandsentschädigung erhalten. Die Arbeit der Pflegekraft wird hier als ehrenamtliche Tätigkeit gewertet. In welcher Höhe ein Pflegegeld zu erwarten ist, bestimmt der Pflegegrad, der dem Pflegebedürftigen zugesprochen wird.
Wer den Bezug eines Pflegegeldes beansprucht, muss eine Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Durch die Beratung wird die Qualität der Pflege in den eigenen vier Wänden sicher gestellt. Wird durch den Pflegedienst oder die Pflege-Beratungsstelle eine Unterversorgung durch die beanspruchte Art der Betreuung erkannt, so ist die Verweigerung der Pflegegeld-Leistungen möglich. Die Umstellung der häuslichen Pflege auf einen professionellen ambulanten Pflegedienst wird verlangt. Eine Alternative dazu ist auch ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Pflegeversicherungsreform 2017
Im Zuge der Pflegeversicherungsreform 2017 wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Dies führte zu einer Besserstellung demenziell oder psychisch erkrankter Menschen, die zuvor bei den Leistungen der Pflegeversicherung deutlich benachteiligt wurden. Entscheidend für den Pflegegrad ist seither, das Maß der Hilfsbedürftigkeit, egal ob die Einschränkungen der Selbständigkeit körperliche oder psychische Ursachen haben.
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
Der Pflegebedürftige hat nicht nur Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege. Auf Antrag können auch Leistungen für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel gewährt werden. Sämtliche Sachmittel und Geräte zur Erleichterung der selbständigen Lebensführung und der häuslichen Pflege gelten hier als Pflegehilfsmittel. Hier haben Pflegebedürftige seit Januar 2015 einen Anspruch von 40 Euro pro Monat. Eine individuelle Anpassung des Wohnumfeldes ist oft erforderlich, um eine Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen in dessen eigenen vier Wänden erst zu ermöglichen. Oft ist sogar ein Umbau nötig, um den bisherigen Wohnraum auf die besonderen Belange und Anforderungen der zu pflegenden Person auszurichten. Der Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung beträgt seit Beginn 2015 maximal 4.000 Euro. Mit diesen Leistungen der Pflegeversicherung allein ist sicher keine umfassende häusliche Betreuung des Pflegebedürftigen bezahlbar. Dennoch können mit diesen Zuschüssen finanzielle Lücken geschlossen werden. Somit ist es möglich, dem Betroffenen den Wunsch so vieler hilfsbedürftiger Menschen zu erfüllen: Ein selbständiger Lebensabend in den eigenen vier Wänden.
No Comments