Bei der Überprüfung des Pflegegrades alles richtig machen

Überprüfung des Pflegegrads

Bei der Überprüfung des Pflegegrades alles richtig machen

Überprüfung des Pflegegrads

Die Leistungen der Pflegeversicherung haben sich zum Januar 2017 geändert. Ist ein Familienmitglied pflegebedürftig, können je nach Pflegegrad Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Hierzu muss man mindestens sechs Monate eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorweisen oder eine pflegerische Unterstützung benötigen. Je nachdem, wann der Pflegegrad für den Patienten beantragt wurde, lohnt sich seit dem Jahr 2017 auch eine Überprüfung des Pflegegrads. Die Höhe der Pflegeleistungen der stationären und ambulanten Pflege ist in der Tabelle unten geregelt.

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Teilstationäre Pflege 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
Entlastungsbetrag 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR
Wohngruppenzuschlag 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR
Beratungseinsatz, pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich 23 EUR 23 EUR 23 EUR 23 EUR 23 EUR

Eine Überprüfung des Pflegegrads bedeutet im besten Fall eine Verbesserung der Leistungen. Nicht möglich ist jedoch eine Verschlechterung. Die Überprüfung des Pflegegrads sichert der pflegenden Person auch das notwendige Geld, um selbst entscheiden zu können, wie die Pflege abgewickelt wird und regelt genau die Pflegebedürftigkeit. Damit haben auch die Angehörigen eine Information, wie der Zustand des Patienten vom Medizinischen Dienst eingestuft wird. Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung, die an eine gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist, ausgezahlt.

Überprüfung des Pflegegrads

 

Pflegegradermittlung seit 2017 durch Überprüfung des Pflegegrads

Für die Überprüfung des Pflegegrads gibt es seit Anfang 2017 zur Pflegegradermittlung sechs verschiedene Module. Bei der Begutachtung werden für die sechs verschiedenen Module Punkte vergeben. Die Gesamtpunktwertung bestimmt den Pflegegrad. Werden maximal 12,4 Punkte erreicht, besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = Pflegegrad 1

Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = Pflegegrad 2

Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = Pflegegrad 3

Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte = Pflegegrad 4

Ab 90 bis 100 Gesamtpunkte = Pflegegrad 5

Die Überprüfung des Pflegegrads richtet sich somit vorrangig nach der Punktzahl der Module. Die sechs Module haben eine unterschiedliche Gewichtung. Zwar wird für jedes Modul ein Punktwert vergeben. Dieser Punktwert fließt jedoch nicht voll in die Gesamtberechnung ein, da jedes Modul unterschiedlich gewichtet wird.

Pflegegrad Modul 1 – Mobilität – Gewichtung 10 Prozent

Pflegegrad Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten – Gewichtung 15 Prozent

Pflegegrad Modul 4 – Selbstversorgung – Gewichtung 40 Prozent

Pflegegrad Modul 5 – Behandlung/Therapie – Gewichtung 20 Prozent

Pflegegrad Modul 6 – Alltagsgestaltung – Gewichtung 15 Prozent

 

Wie kann ich den Pflegegrad selbst überprüfen?

Bevor Sie eine erneute Überprüfung des Pflegegrads beantragen, können Sie anhand der Checkliste selbst prüfen, ob sich eine Kontrolle des Pflegegrads lohnt. Hierzu können Sie die sechs Module anschauen und entscheiden, ob sich in den letzten Monaten etwas verschlechtert hat. Berücksichtigen Sie dabei bitte immer pro Modul die Gewichtung. Denn das Modul 4 hat eine 40-prozentige Gewichtung, während bei Modul 1 die Gewichtung nur 10 Prozent beträgt. Dies bedeutet, dass das Modul 4 viermal so hoch bewertet wird wie Modul 1.

Pflegegradermittlung Modul 1 – Mobilität

Das Modul Mobilität stellt fest, inwieweit der Pflegebedürftige Tätigkeiten der Mobilität selbst vornehmen kann. Bei einer Begutachtung wird festgestellt, ob der Pflegebedürftige selbst aufstehen kann, stabil sitzt, sich umsetzen und in der Wohnung fortbewegen kann. Zum Bereich Mobilität gehören alle Punkte des Fortbewegens im Wohnbereich und auch Treppensteigen. Mobilität schließt auch Arztbesuche und Einkauf von Lebensmitteln mit ein. Diesen Punkt können Sie einfach schnell selbst prüfen und feststellen, ob sich eine Kontrolle des Pflegegrads hier lohnt.

Pflegegradermittlung Modul 2 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Im Rahmen einer Begutachtung wird geprüft, inwieweit kognitive und kommunikative Fähigkeiten beeinträchtigt oder nicht mehr vorhanden sind. Kognitive Fähigkeiten sind Gedanken, Wünsche, Erinnerungen, Meinungen, Wissen und Erwartungen. Auch Lernen, Konzentration, Gedächtnis und das Erinnerungsvermögen gehören dazu. Mit Modul 2 wird bei Überprüfung des Pflegegrads getestet, ob der Patient Personen aus dem näheren Umfeld erkennt und eine örtliche und zeitliche Orientierung hat. Das Verstehen von Sachverhalten und Risiken wird ebenfalls begutachtet. Ebenso ob noch elementare Bedürfnisse mitgeteilt werden können und eine Beteiligung am Gespräch möglich ist.

Pflegegradermittlung Modul 3 – psychische Verhaltensweisen

Beim Modul 3 prüft der Gutachter die Verhaltensweisen und möglicherweise vorhandende psychische Probleme. Dazu gehören vor allem Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, unangemessene Abwehr, Wahnvorstellungen und Ängste. Oft leiden Patienten unter Ängsten, sind antriebslos und depressiv. Sozial inadäquate Verhaltensweisen werden geprüft, dokumentiert und beurteilt. Das Modul 3 wird mit 15 Prozent bewertet und befasst sich vor allem mit dem Pflegebedarf bei Demenz oder psychischen Erkrankungen.

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Pflegegradermittlung Modul 4 – Selbstversorgung

Das Modul der Selbstversorgung ist mit 40 Prozent am höchsten bewertet. Hier geht es um die Reinigung, Ankleiden, Essen, Trinken, Benutzen der Toilette, Inkontinenz und Sondenernährung. Auch die Besonderheiten einer parenteralen Ernährung stehen zur Prüfung an. Wichtig ist zu erfahren, ob der Patient noch die Verrichtung der Selbstversorgung eigenständig durchführen kann bzw. in welchem Maße hierfür Hilfe nötig ist.

Pflegegradermittlung Modul 5 – Belastung durch Therapie und Krankheit

Das Modul 5 ist das zweitwichtigste Modul mit 20 Prozent Bewertung. Hier geht es um Medikation, Anwendungen, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung und Therapiemaßnahmen. Auch die Anforderungen einer technikintensiven Versorgung werden geprüft. Ebenso therapiebedingte und krankheitsbedingte Verhaltensvorschriften. Das Modul 5 bewertet alle Anforderungen und Belastungen der Krankheit. Dieses Modul trifft weniger auf Demenzpatienten, als vielmehr auf schwerkranke Menschen zu, die eine ständige Versorgung beispielsweise durch intravenöse Zugänge, Sauerstoff und Medikation benötigen.

Pflegegradermittlung Modul 6 – Alltagsgestaltung

Mit Modul 6 zur Überprüfung des Pflegegrads wird bewertet, in welchem Maße noch selbständig am Alltagsleben teilgenommen werden kann. Die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte spielt eine wichtige Rolle. Geprüft wird der Tagesablauf, wie sich der Patient beschäftigt und mit anderen Personen kommuniziert. Auch die Kontaktpflege zu Personen, die sich außerhalb des Umfelds befinden, werden bewertet.

Anhand der Checkliste oben ist vor allem Angehörigen eine eigenständige Überprüfung des Pflegegrads möglich. Man kann die Module selbst bewerten. Oder Sie benutzen einfach unseren Pflegegradrechner. Zeigen sich deutliche Veränderungen zu den Vorjahren, sollte man eine Nachbesserung des Pflegegrad anstreben. Auch wer vor 2017 eine Ablehnung erhalten hat und nun eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes verzeichnet, kann eine Überprüfung des Pflegegrads anstreben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und vermitteln Ihnen eine 24 Stunden Pflegekraft, um in der schwierigen Phase eine kompetente Hilfe vor Ort zu haben. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

 

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