Vorsorgevollmacht

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Die Vorsorgevollmacht – was man wissen sollte

Diese oder eine ähnliche Situation kennen viele: Der (vielleicht) allein lebende Elternteil stürzt in der eigenen Wohnung, bricht sich das Bein und kommt ins Krankenhaus. Dort stellen die Ärzte neben dem Bruch plötzlich eine beginnende Demenz fest, die sich im Laufe der Zeit verschlimmern wird. Nun stellt sich nach dem ersten Schock, neben der Frage, ob der Familienangehörige wieder zuhause leben wird, auch die, wer für ihn handelt und entscheidet, wenn er dies vielleicht nicht mehr selbst kann. Eine Vorsorgevollmacht könnte darauf eine gute Antwort sein. Der Familienangehörige hat so die Möglichkeit, wenn es ihm gesundheitlich noch einigermaßen gut geht, denjenigen mit seinen persönlichen Angelegenheiten zu betrauen, dem er vertraut.  Damit wird auch eine gesetzliche Betreuung vermieden, die eingesetzt werden müsste, wenn der pflegebedürftige Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden könnte.

Vorsorgevollmacht

Für welche Bereiche kann eine Vorsorgevollmacht eingesetzt werden?

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, wenn vermögensrechtliche oder persönliche Angelegenheiten übertragen werden sollen. Dies können z.B. sein:

  • Erledigung der Bankgeschäfte
  • Organisation von Behördenkorrespondenzen
  • Erledigung von versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Organisation von Hilfen jeglicher Art (z.B. ambulante Unterstützung, externe Pflegekräfte usw.)
  • Die Suche nach einem passenden Pflegeplatz im Altenheim
  • Die Auflösung der Wohnung oder die Abmeldung des Telefonanschlusses
  • Ärztliche Versorgungsmaßnahmen
  • Entscheidungsmöglichkeit bei Operationen und medizinischen Maßnahmen
  • Vertretung der persönlichen Wünsche des Angehörigen

Was viele nicht wissen: Die eigenen Kinder können und dürfen nicht automatisch den Willen des Angehörigen gesetzlich vertreten. Dies ist ausschließlich über eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer möglich!

Vorsorgevollmacht

Welche Form soll die Vorsorgevollmacht haben?

Grundsätzlich kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden, es empfiehlt sich bei vorher genannten Angelegenheiten aber auf jeden Fall die Schriftform, am allerbesten sogar mit Unterstützung eines Notars.

Wenn dieser eine Vollmacht erstellt, ist es gewährleistet, dass das Dokument rechtssichere Formulierungen enthält. Damit werden ungenau abgefasste Vollmachten vermieden und spätere Probleme bei der Durchsetzung verhindert. Durch eine notarielle Urkunde wird bewiesen, dass die Identität des Vollmachtgebers nachgewiesen ist – dies kann wichtig werden, wenn der Vollmachtgeber zu einem späteren Zeitpunkt darüber selbst keine Auskunft mehr geben kann. Beim Erstellen der Vorsorgevollmacht prüft der Notar auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, weshalb diese in der Folge nicht angezweifelt werden kann. Die Urschrift der Vorsorgevollmacht verbleibt beim Notar. Hier können auch noch viele Jahre später Exemplare ausgegeben werden.

Wird kein Notar in Anspruch genommen, gibt es vorformulierte Vordruckmuster oder die Familie setzt selbst etwas handschriftlich oder abgetippt auf. Was bei diesen Optionen aber keinesfalls fehlen darf, ist das Datum, die Unterschrift und der Ort, an dem die Vollmacht erstellt wurde.

Ist die Vorsorgevollmacht erstellt, ist es wichtig zu wissen, dass die bevollmächtigte Person nur dann Vertretungsmacht hat, wenn sie die Urkunde im Original vorzeigen kann. Sie sollte also an einem Ort, der allen an dem Vorgang beteiligten Personen bekannt ist, hinterlegt sein. Oder die Vollmacht wird online registriert – beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Mit dieser Absicherung ist der Wunsch und Wille des Vollmachtgebers auf jeden Fall gesichert und die Familie kann beruhigt in die Zukunft blicken.

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