18 Feb Warum Pflegekräfte ein A1 Formular benötigen
Warum Pflegekräfte ein A1 Formular benötigen
Zwar hat die Bundesregierung klare Entsende-Gesetze vorgegeben. Doch noch immer werden Pflegekräfte aus Polen und anderen Ländern ohne dem notwendigen A1 Formular beschäftigt. Das Formular A1 für 24 h Pflegekräfte gilt als Nachweis für eine legale Beschäftigung im privaten Haushalt. Verfügt die Pflegekraft nicht über ein A1 Entsendeformular, das früher E 101 Formular hieß, arbeitet die Pflegekraft schwarz, wenn diese nicht bei den deutschen Kassen gemeldet ist. VitalAssist beschäftigt grundsätzlich nur 24 Stunden Pflegekräfte mit dem A1 Entsende – Formular.
Pflegekraft mit A1 Formular beschäftigen
VitalAssist vermittelt Pflegekräfte aus dem Ausland für Demenz Kranke Personen, zur Seniorenbetreuung, oder auch als 24 h Pflegekräfte. Da die Pflegekraft zumeist unter zwei Jahren Beschäftigungsdauer im privaten Haushalt arbeitet, benötigt die polnische Pflegekraft keine Arbeitserlaubnis und die Beiträge des Sozialversicherungsschutzes werden im Heimatland entrichtet. Mit dem A1 Formular weist die Pflegekraft, oder die Vermittlungsagentur für Pflegekräfte nach, dass die Pflegekraft im Heimatland weiterhin versichert ist. Führt die Pflegekraft keine A1 Entsendebescheinigung mit sich, so kann im Fall einer Kontrolle das Gastland den Arbeitgeber zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend auffordern. Liegt bei einer Kontrolle ein A1 Formular vor, so wird dies vom Gastland anerkannt.
Die 24 Stunden Pflegekraft von VitalAssist weist also mit dem A1 Entsendeformular, auch A1 Entsendebescheinigung nach, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten und die Sozialabgaben weiterhin im Heimatland bezahlt werden. Dadurch entfallen für den Arbeitgeber auch die Meldungen zur Sozialversicherung, da die Rechtsvorschriften zur sozialen Absicherung der Pflegekraft im Heimatland gelten.
Wie erhält eine Pflegekraft ein A1 Formular?
Für eine befristete Anstellung im Ausland, kann die polnische Pflegekraft einen Antrag stellen, bei dem auch Ihre Berufsqualifikation überprüft wird. Das A1 Formular dient auch zum Arbeitnehmerschutz. Denn der Mindestlohn darf nicht unterschritten und die Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Ebenfalls sind die Regeln des Arbeitsschutzes wie Urlaub oder Sicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten.
A1 Entsendeformular – A1 Entsendebescheinigung
Wichtig beim A1 Entsendeformular ist die Bemerkung, dass die 24 Stunden Haushaltshilfe oder 24 Stunden Pflegekraft nicht direkt einen Vertrag mit der Haushaltshilfe schließt, sondern mit dem polnischen Anbieter. Hierbei unterstützen wir Sie und nehmen Ihnen alle rechtlichen Fragen und Probleme ab. Der polnische Anbieter entsendet nun seine Pflegekraft und die Verantwortung für die entsendete Pflegekraft bleibt weiterhin beim polnischen Arbeitgeber. Würden Sie selbst mit der 24 h Pflegekraft aus Polen einen Arbeitsvertrag schließen, treten Sie als Arbeitgeber der polnischen Arbeitshilfe aus und müssten deutsche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wodurch sich Ihre Kosten deutlich erhöhen.
Was ist beim A1 Entsendeformular zu beachten?
Ist eine polnische Pflegekraft in einer Firma in Polen angestellt, kann sich die Pflegekraft mit dem A1 Formular nach Deutschland entsenden lassen. Dafür lässt die Pflegekraft sich von den polnischen Behörden das A1 Entsendeformular ausfüllen und kann es nun einem Auftraggeber in Deutschland vorlegen. Die Polin kann auch selbst ein Gewerbe betreiben und sich von Ihrer Firma nach Deutschland entsenden lassen. Die Pflegekraft aus Polen kann nun bei der Familie in Deutschland wohnen und sollte dort auch Ihren Wohnsitz für die Dauer der Pflege anmelden.
Wenn die Pflegekraft jedoch eine eigene Firma hat, muss Sie darauf achten, dass Sie nicht nur einen Auftraggeber hat. Denn sonst ist Sie keine Selbständige sondern Arbeitnehmerin. In diesem Fall müsste sogar die deutsche Familie die Frau aus Polen bei den zuständigen Kassen in Deutschland anmelden. VitalAssist kümmert sich um die komplette Abwicklung und unterbreitet Ihnen gerne ein unverbindliches kostenloses Angebot über die häusliche 24 Stunden Pflege, Demenz Kranken Pflege oder Seniorenbetreuung. Füllen Sie dazu bitte unseren Angebotsfragebogen aus.
Thomas Weber
Posted at 19:22h, 13 MärzIch möchte bitte einmal wissen, in welcher Sprache das A1 Formular, bei einer polnischen Pflegekraft, die über eine deutsche Agentur vermittelt, ausgefüllt sein muss.
Da wir einen Teil, der monatlichen Kosten,für die Pflege,bei einem deutschen Sozialamt , beantragt haben, möchte das Sozialamt, den Antrag erst prüfen, wenn das Formular A1, in Deutsch vorliegt. Da eine rückwirkende Zahlung des Amtes nicht möglich ist, vermuten wir da eine Strategie des Amtes, oder einen Sozialbetrug, der Agentur., die dasA1 Formular nur in polnisch vorliegen hat.
Haben Sie da eine Info für mich,
oder einen vergleichbaren Fall??
Bitte um Info
Danke
Thomas Weber
Mariola Endres
Posted at 19:33h, 22 MärzSehr geehrter Herr Weber,
das A1 Formular (sowie der Antrag für das A1 Formular) wird auf polnisch ausgefüllt, da diese in Polen beantragt und auch ausgestellt werden. Das Formular ist personenbezogen und wird für jede Pflegekraft neu ausgestellt, daher erhalten Sie dieses erst bei der Anreise der Pflegekraft.
Wir haben viele Kunden, bei denen das Sozialamt die Kosten übernimmt. Sie haben jedoch noch nie ein übersetztes A1 Formular verlangt. Normalerweise müsste es in dem Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber der Pflegekraft stehen, dass das A1 Formular als Nachweis für die Bezahlung der sozialen Abgaben vorgelegt wird. Für das Sozialamt sollte es also reichen, wenn Sie den Vertrag dort vorweisen.
Viele Grüße, Ihr Team von VitalAssist