Ausländische Pflegekraft

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Ausländische Pflegekraft

Die ausländische Pflegekraft – rechtliche Vorgaben

Für viele ältere Menschen wird das selbständige Leben in den eigenen vier Wänden immer schwerer. Selbst wenn Vergesslichkeit und geistige Verwirrtheit nicht zu den Problemen des Alltags gehören, machen die aufkommende körperliche Schwäche und schwindende Feinmotorik einfachste Dinge des Haushalts zum Hindernislauf. Hier kann eine Betreuung in den eigenen vier Wänden eine Lösung sein. Die gesetzlichen Vorgaben für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine ausländische Pflegehilfe legen der Einstellung einer Pflegekraft jedoch einige Steine in den Weg.

Wenn es darum geht, morgens aus dem Bett zu kommen, den Tisch zu decken oder die Waschmaschine einzuräumen, ist ein Betreuer im eigenen Haushalt oft irgendwann die ideale Lösung. Um rechtliche Probleme für Angehörige und Pflegebedürftige zu vermeiden, müssen bei der Anstellung einer ausländischen Pflegekraft Regeln beachtet werden.

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24-Stunden-Pflege ist unmöglich

Deutsche Arbeitnehmerschutzgesetze sind auch bei entsendeten ausländischen Pflegekräften zu beachten. Die tägliche Arbeitszeit darf durchschnittlich 8 Stunden nicht überschreiten, die wöchentliche Arbeitszeit ist bis maximal 48 Stunden erlaubt. Es gibt jedoch eine Besonderheit im Bereich der Arbeitszeitvorschriften, die sehr genau regeln, wann und wie lange Pausen genommen werden müssen. Diese gelten nicht für Pflegekräfte, die mit im Haushalt des Pflegebedürftigen leben. So ist eine Betreuung entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gewährleistet. Trotzdem ist selbstverständlich auf ausreichend Pausen und Erholungszeiten der Pflegekraft zu achten.

Die Einstellung der ausländischen Pflegekraft

Die direkte Einstellung eines Betreuers durch Pflegebedürftige oder deren Angehörige beginnt mit der Anmeldung beim Finanzamt und der Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge. Der deutsche Mindestlohn muss auch für ausländische Pflegekräfte beachtet werden. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung sind bei Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern nötig. Ein einfaches Touristenvisum genügt hier auf keinen Fall. Eine Alternative zur selbständigen Suche und der direkten Einstellung ist die Auswahl über die Vermittlungsagentur. Somit wird diese zum Arbeitgeber und erledigt den oben genannten Hürdenlauf durch Ämter und über nötige Dokumentenstapel.

Billig ist nicht gleich günstig

Ob direkt oder über eine Vermittlungsagentur die Suche gestartet wird – das billigste Angebot sollte sicher unberücksichtigt bleiben. Die Qualität spielt gerade bei der persönlichen Betreuung eine große Rolle. Bei der eigenständigen Suche ist die Arbeitsagentur oder auch das Sozialamt eine wichtige Hilfe bei der Suche und Vermittlung qualifizierter Arbeitskräfte.

Für eine persönliche Betreuung zuhause muss mit Monatskosten von 1900 bis zu 3000 Euro gerechnet werden. Die Qualifikation der Pflegekraft bestimmt den Preis. Pflegesachleistungen können zur Finanzierung jedoch nicht eins zu eins herangezogen werden. Ein bewilligtes Pflegegeld kann die Kosten dieser Art von Betreuung mindern. Zusätzlich können ab Pflegrad 2 auch finanzielle Mittel der Kurzzeit- und Behandlungspflege genutzt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

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Viele Fragen – wertvolle Informationen

Aufkommende Pflegebedürftigkeit bedeutet eine lebenseinschneidende Umstellung – für den Betroffenen selbst und für die Angehörigen. Viele Aufgaben müssen bewältigt werden, viele Fragen müssen beantwortet werden. Die Betreuung in den eigenen vier Wänden ist sicher eine großartige Möglichkeit, mit diesem neuen Lebensabschnitt klar zu kommen. Damit die Einstellung und die Arbeit einer ausländischen Pflegekraft dabei immer auf gesetzlich sicherem Boden steht, müssen viele Dinge geklärt werden.

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