02 Aug. Die neuesten Regelungen zur Verhinderungspflege
Die neuesten Regelungen zur Verhinderungspflege
Die private Pflege eines Angehörigen bedeutet viel Verantwortung und enormen Zeitaufwand. Niemand kann rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr für die Versorgung eines Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. Eigene Termine – vom schnellen Einkauf bis hin zu einem dringend benötigten Erholungsurlaub – müssen möglich sein. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege, die Ihnen Entlastung verschafft.
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Verhinderungspflege erfüllt sein?
Die Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie als pflegende Person vorübergehend verhindert sind – sei es wegen Krankheit, Urlaub, privater Termine oder auch einfach nur zur Erholung. Es ist dabei kein besonderer Grund erforderlich.
Seit dem 01. Juli 2025 gelten folgende, deutlich vereinfachte Voraussetzungen:
- Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Die bisher notwendige sechsmonatige „Vorauspflege“ entfällt. Sie können die Verhinderungspflege also sofort ab Feststellung von Pflegegrad 2 nutzen.
- Der Pflegebedürftige muss in der häuslichen Umgebung versorgt werden.
Welche finanziellen Leistungen bietet die Verhinderungspflege?
Ab dem 01. Juli 2025 steht Ihnen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gemeinsam ein flexibles Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Dieses Budget kann vollständig für eine Ersatzpflege im häuslichen Umfeld verwendet werden – zum Beispiel für professionelle Pflegedienste, Betreuungskräfte aus Ausland, Freunde, Nachbarn oder Angehörige.
Damit ist die Verhinderungspflege deutlich besser ausgestattet als bisher.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden folgende Kosten:
- Vergütung für eine Ersatzpflegekraft
- Entlohnung von Freunden, Nachbarn oder Verwandten (einschließlich bis zum 2. Grad, jedoch mit Einschränkungen beim Höchstbetrag)
- Verdienstausfall für private Pflegepersonen
- Fahrtkosten von Ersatzpflegepersonen
Wer darf die Verhinderungspflege durchführen?
Die Ersatzpflege kann von professionellen Pflegediensten, ausländischen Betreuungskräften, anerkannten stationären Einrichtungen oder auch von Privatpersonen wie Freunden, Nachbarn oder Verwandten übernommen werden. Es ist keine formale Pflegequalifikation erforderlich.
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was ist der Unterschied?
- Die Verhinderungspflege wird meist ambulant erbracht und dient der Entlastung bei häuslicher Pflege.
- Die Kurzzeitpflege findet häufig stationär statt.
- Beide Leistungen teilen sich das gemeinsame Budget von 3.539 Euro, das Sie flexibel einsetzen können.
- Anders als früher entfällt bei der Verhinderungspflege die „Vorauspflege“-Frist von 6 Monaten.
Wie funktioniert die Beantragung?
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Viele Kassen bieten hierfür Online-Formulare.
Tipp: Klären Sie die Details idealerweise vor Beginn der Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Kasse – eine Beantragung im Voraus ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Wo finden Sie weitere Informationen?
- Pflegestützpunkte vor Ort
- Ihre Pflege- oder Krankenkasse
- Ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen
- Sozialdienste der Krankenhäuser
- Ihr Ansprechpartner für die häusliche Betreuung (z.B. VitalAssist)
Gibt es auch andere Bezeichnungen für die Verhinderungspflege?
Ja, in der Alltagssprache und in Informationsbroschüren finden sich Begriffe wie Ersatzpflege, Urlaubsvertretung oder Pflegevertretung – sie alle meinen die Verhinderungspflege.
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