Wie Sie die beste Einstufung in den Pflegegrad erhalten

Einstufung in den Pflegegrad

Wie Sie die beste Einstufung in den Pflegegrad erhalten

Wie erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad?

Die zuständige Pflegekasse übernimmt immer die Einstufung in den Pflegegrad. Bei einem bestehenden Pflegebedarf, der bereits durch eine Pflegestufe festgelegt wurde, erfolgte 2017 automatisch eine Wandlung in den entsprechenden Pflegegrad. Eine Neubewertung und die Festlegung des Pflegegrads werden durch die Pflegekasse abgewickelt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MKD) erfasst den Gesundheitszustand und Pflegebedarf des Hilfsbedürftigen. Mit der Zuordnung zu dem entsprechenden Pflegegrad hat die zu pflegende Person Anspruch auf Pflegegeld. Ebenso stehen dem Pflegebedürftigen weitere Hilfen, wie Pflegesachleistungen zu.

Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützung durch die Pflegeversicherung?

Als pflegebedürftig gelten Personen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass diese Hilfe benötigen. Ist über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten durch körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Selbstständigkeit nicht mehr gegeben, so gilt eine Person als pflegebedürftig. Das Mindestmaß der Beeinträchtigung ist im § 15 festgelegt.

Einstufung in den Pflegegrad

 

Wie wird die Einstufung in den Pflegegrad beantragt?

Versicherte müssen zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse/Krankenversicherung stellen. Der Antrag zur Einstufung in den Pflegegrad kann auf der Internetseite der Krankenversicherung heruntergeladen werden. Er muss vom Pflegebedürftigen selbst, bzw. von seinem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden. Alternativ kann das Formular auch per Post oder Telefon angefordert werden. Die Antragstellung erfolgt nicht für den Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5, sondern generell für die Einstufung des Pflegegrads. Im nächsten Schritt wird ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (gesetzlich Versicherte) oder der MEDICPROOF (privat Versicherte) einen Termin vereinbaren, um den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Basierend auf diesem Gespräch erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad.

Vorbereitung auf den Besuchstermin zur Einstufung in den Pflegegrad

Zur Vorbereitung für den Besuchstermin sendet die Krankenversicherung ein Dokument, in dem der aktuelle Pflegebedarf eingeschätzt werden kann. Es ist sehr empfehlenswert den Bewertungsbogen vorab zu bearbeiten und selbst eine Einschätzung über die Pflegesituation und den Pflegealltag vorzunehmen. Ebenfalls hilft ein siebentägiges Pflegetagebuch. Beim Besuchstermin selbst sollte sich die zu begutachtende Person möglichst unbefangen geben, um eine realistische Einstufung in den Pflegegrad zu ermöglichen. So weit wie möglich, sollten die wichtigsten Pflegepersonen bei dem Termin zur Einstufung in den Pflegegrad anwesend sein.

 Einstufung in den Pflegegrad

 

Welche Punkte prüft der Gutachter zur Einstufung in den Pflegegrad?

Sechs Lebensbereiche werden vom Gutachter geprüft. Dabei wird anhand eines Punktesystems die persönliche Selbstständigkeit beurteilt. Bestimmte Kriterien werden besonders gewichtet, wie auch die Lebensbereiche selbst. Zu alltäglichen Aktivitäten wird die Frage gestellt: „In welcher Form kann der Pflegebedürftige die Aufgabe praktisch erfüllen?“ Die möglichen Antworten „selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig“ werden mit einem Punktsystem bewertet.

Sechs Lebensbereiche zur Einstufung in den Pflegegrad

Der Lebensbereich „Selbstversorgung“ wird mit 40 Prozent bei der Gesamtbeurteilung zur Einstufung in den Pflegegrad bewertet. Er umfasst zwölf alltägliche Situationen. Aufgaben vom Waschen des Oberkörpers, An- und Auskleiden, Essen, bis zu Einschränkungen beim Stuhlgang. Mit 20 Prozent trägt der Lebensbereich „krankheits- und therapiebedingte Anforderung“ zur Einstufung in den Pflegegrad bei. Es wird die Frage geklärt, inwieweit der Pflegebedürftige die Aufgabenstellungen rund um seine Gesundheitsprobleme selbstständig bewältigen kann, welche Aufgaben zu erledigen sind und in welchem Zeitraum. Die Medikation, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen und weitere dreizehn Punkte werden nach Häufigkeit und selbstständiger Durchführung bewertet.

Der Lebensbereich „Gestaltung des Alltags“ wird mit 15 Prozent gewichtet. Sechs motorische und mentale Fähigkeiten, vom Tagesablauf bis zum Kontakt mit anderen Personen, werden geprüft. Mit zehn Prozent wird der Lebensbereich „Mobilität“ beurteilt. Sechs Aufgabenstellungen, vom Halten einer stabilen Sitzposition, bis zum Treppensteigen, werden auf selbstständige Durchführung begutachtet. Die Lebensbereiche „kommunikative Fähigkeiten“, sowie das „Verhalten und psychische Probleme“ werden mit insgesamt 15 Prozent gewichtet. Von der örtlichen Orientierung, bis zu Angstvorstellungen und zur nächtlichen Unruhe, erfasst der Gutachter kognitive und psychische Beeinträchtigungen zur Einstufung in den Pflegegrad.

Einstufung der Pflegegrade im Überblick

  • Einstufung Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Einstufung Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Einstufung Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Einstufung Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Einstufung Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Einstufung in den Pflegegrad durch den Gutachter

Spätestens fünf Wochen nach dem Begutachtungstermin kommt der schriftliche Bescheid von der Pflegekasse über die Einstufung des Pflegegrads. Wird diese Frist von der Pflegeversicherung nicht eingehalten, hat der Versicherte Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 70,- Euro für jede angefangene Verzögerungswoche. Wird die Einstufung des Pflegegrads übermittelt, werden die Leistungen rückwirkend zum Antragszeitpunkt von der Pflegekasse gewährt. Sind Sie nicht einverstanden mit der Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad, kann Widerspruch eingelegt werden.

Einstufung in die Pflegegrade und die daraus entstehenden Leistungen

Mit den Pflegegraden wird die bedarfsgerechte Hilfe sichergestellt. Entsprechend dem Pflegegrad stimmt die Pflegekasse bestimmten Leistungen in unterschiedlicher Höhe zu. Je nach Pflegegrad stehen für die ambulante Pflege Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Verfügung. Das bedeutet, wer die Pflege zu Hause übernimmt, sei es durch Familienangehörige oder durch eine Pflegekraft, erhält für die ambulante Pflege zwischen 125,- Euro und 901,- Euro monatlich an Pflegegeld und Pflegesachleistungen, bis zu einem Maximalbetrag von 1.995,- Euro. Wobei sich der tatsächliche Anspruch aus der Kombinationsrechnung ergibt. Bei einer teilstationären Pflege im Pflegegrad 5 wird Maximalhilfe von 1.995,- Euro gewährt. Bei der vollstationären Pflege sind es maximal 2.005,- Euro.

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad sichern Sie sich hilfreiche Unterstützung. Die Krankenversicherungen stellen einen Pflegeberater bereit, der Ihnen bei allen Problematiken rund um die Pflege zur Seite steht. Möchten Sie sich bei der Pflege durch eine 24-Stunden-Pflegerin entlasten lassen, informieren wir Sie gerne über die Optionen. In ganz Deutschland arbeiten engagierte Pflegerinnen von VitalAssist und übernehmen die häusliche Pflege für Demenzkranke, für Senioren und Behinderte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

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