
12 Juni Eltern und ihre Pflegeheimkosten
Eltern und ihre Pflegeheimkosten – auch für Kinder gibt es Grenzen
Oft ist es ein Tabuthema im Idyll des Familienlebens und irgendwann – schneller als erwartet – ist das Problem präsent: Großeltern, Eltern oder Ehepartner benötigen mehr Pflege als es die eigene Familie leisten kann. Die Kosten für Pflegeheim oder Tagespflege liegen schnell über 3000 Euro im Monat. Ist Mama oder Papa nun allein für die Pflegeheimkosten verantwortlich? Was geschieht, wenn diese die Kosten fürs Pflegeheim nicht tragen können? Wer muss diese Pflegeheim Kosten dann bezahlen? Sind es die Kinder oder Enkel, die die Pflegeheimkosten zu übernehmen haben? Müssen diese dafür ihr eigenes Leben einschränken, Haus und Garten verkaufen?
Die Aufteilung des Pflegeunterhalts und die Verantwortung für die Kosten von Pflegeheim und Tagespflege sind gesetzlich klar geregelt. Doch niemand muss seinen Lebensstandard, seinen Besitzstand für Pflegeheim Kosten gefährden. Hier gibt es viele, oft unbekannte Möglichkeiten, eine Unterhaltspflicht ganz oder teilweise von sich zu lösen. Ob die Beteiligung von Angehörigen an den Kosten von Pflegheim oder Pflegedienst überhaupt benötigt wird, hängt von der Höhe der Kosten ab.
Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?
Diese Frage lässt sich grundsätzlich nicht pauschal beantworten. Die Pflegeheimkosten variieren von Ort zu Ort, von Pflegeheim zu Pflegeheim. Selbstverständlich spielt auch der Umfang der Pflege bei den Kosten für ein Pflegeheim eine große Rolle. Was jedoch immer gleich bleibt, ist der zahlungspflichtige Personenkreis.
Wer trägt die Verantwortung für die Kosten für das Pflegeheim?
Die Unterbringung in einem Pflegeheim und die daraus entstehenden Kosten erfolgen oft aufgrund erhöhter Pflegebedürftigkeit. Dies bedeutet meist auch die Erhöhung der Pflegestufe. Diese finanzielle Unterstützung hilft zwar, einen Teil der Pflegeheimkosten zu decken. Für die kompletten Kosten der Pflegeheim Unterbringung reicht jedoch selbst die höchste Plfegestufe nicht aus.
Für die verbleibenden Pflegeheim Kosten muss zuerst der Patient selbst aufkommen. Er muss nach dem Einfließen der Rente prinzipiell mit allen sonstigen finanziellen Mitteln einstehen. Die Gesetze erlauben ihm aber ein sogenanntes Schonvermögen. Diese finanzielle Sicherheit und Rücklage darf bei der Bezahlung der Pflegeheimkosten nicht berücksichtigt werden. Wann und zu welchem Teil die Angehörigen zur Übernahme der Pflegeheimkosten herangezogen werden, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Diese beginnen mit der Reihenfolge der verantwortlichen Zahlungspflichtigen und der sich daraus ergebenden Deckung der Kosten.
Am Anfang steht die Pflegeversicherung und die damit verbundene Einstufung der Pflegestufe. Die Pflegeversicherung übernimmt einen mehr oder weniger großen Beitrag zur Bezahlung der Kosten für Pflegheim oder Tagespflege.
Nach dieser finanziellen Unterstützung für die Pflegeheim Kosten folgt schon der betroffene Patient, der die restlichen Kosten für Pflegeheim oder Pflegedienst aus Rentenbezügen, Mieteinnahmen und Vermögen zu tragen hat.
Reicht dies zur Bewältigung der Pflegeheimkosten nicht aus, so bestimmt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, ob und in welcher Bandbreite der Ehepartner, die Kinder und sogar die Enkel zur Deckung der Pflegeheimkosten herangezogen werden.
Wenn die finanziellen Mittel der Angehörigen nicht genügen, dann tritt der Staat in Form des Sozialamtes auf die Bühne und kommt mit der „Hilfe zur Pflege“ für den Restbetrag auf.
Doch kein Unterhaltspflichtiger Angehöriger muss hierbei um sein Hab und Gut fürchten, wenn es um die Verantwortung für die Pflegeheimkosten geht. Gesetzlich geregelte Freibeträge und Selbstbehalte, ja sogar ein Schonvermögen verhindern eine Art Verarmung der nächsten Verwandten.
Persönliches Einkommen vs. zu tragende Pflegeheimkosten – Wann besteht Unterhaltspflicht?
Wann die Pflicht zur Übernahme der Pflegeheim Kosten besteht, ist pauschal nicht zu beantworten. Neben Einkommen, Familienstand und persönlicher Altersvorsorge spielt auch der persönliche Lebensstandard eine Rolle. Kein Angehöriger darf durch die Kosten für Pflegeheim und anderen Patientenkosten zum Sozialfall gemacht werden.
Aus diesem Grund müssen neben Einnahmen auch detailliert die eigenen finanziellen Verpflichtungen angegeben werden. Diese Auflistung verhindert letztendlich die eigene finanzielle Überlastung.
Welche Ausgaben bestimmen die Beteiligung an den Pflegeheimkosten?
Sobald Unterhaltspflicht für den Pflegebedürftigen besteht, müssen finanzielle Mittel, Einnahmen und Ausgaben, offen gelegt werden. Während die Auflistung der Einnahmen meist problemlos und zügig geschehen kann, muss viel Zeit für die genaue Bestimmung der Ausgaben investiert werden. Nur so ist die exakte Bestimmung der Unterhaltspflicht möglich. Je höher die Ausgaben sind, umso geringer ist der Anteil an den Kosten von Pflegeheim und anderen pflegerischen Maßnahmen.
Folgende Ausgaben dürfen sich unterhaltspflichtige Angehörige anrechnen lassen:
- Fahrtkosten zu Pflegeheim und Arbeitsplatz
- Finanzielle Mittel für Kinderbetreuung
- Immobilien zur eigenen Verwendung
- Instandsetzungsarbeiten für beruflich verwendetes Fahrzeug
- Instandsetzungskosten für eigene Immobilien
- Je nach Lebensstandard zu bestimmendes Bargeld
- Kosten der eigenen Lebensführung
- Kosten für Ausbildung und Studium der Kinder
- Kosten für Freizeitgestaltung/Hobbies des Unterhaltspflichtigen inkl. Familie
- Kosten für Musikinstrumente und Musikunterricht
- Krankenversicherungen inkl. Zuzahlungen
- Kredit- und Ratenzahlungen
- Mieten
- Rücklagen für Altersvorsorge (Gold, Wertpapiere, Immobilien, Lebensversicherungen)
- Rücklagen für neu benötigten PKW als Transportmittel zum Arbeitsplatz
- Rücklagen für Renovierungsarbeiten an selbst verwendeter Immobilie
- Sämtliche Versicherungen
- Unterhaltszahlungen an ehemalige Partner, Kinder und Enkel
- Urlaubskosten
- Werbungskosten
Durch diese Ausgaben wird das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage für die Beteiligung an den Pflegeheimkosten verringert. Auch finanzielle Leistungen aus dem sogenannten Schonvermögen werden hier mit aufgeführt. Die Ausgaben jedes Unterhaltspflichtigen bestimmen hier die Vollständigkeit und Verwendbarkeit der genannten Möglichkeiten.
Was wird als Schonvermögen berücksichtigt?
Die Gesetze berücksichtigen den Lebensunterhalt des Angehörigen, bevor er zur Bezahlung von Pflegeheimkosten verpflichtet wird. Weder Lebensunterhalt noch eigene Altersvorsorge darf durch die Unterhaltspflicht gefährdet werden. Mit dieser Definition des Schonvermögens soll eine finanzielle Überforderung der Angehörigen verhindert werden. Die Berücksichtigung der eigenen Altersvorsorge verhindert zudem, dass die Zahlungspflichtigen in der Zukunft selbst staatliche Hilfe benötigen. Die Höhe des Schonvermögens ist somit nicht pauschal festzulegen.
Wie beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für Pflegeheim und Pflegebedarf?
Die Beteiligung der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe, in der sich der Patient aktuell befindet. Ist hier noch keine Pflegestufe vorhanden, ist es wichtig, diese mit Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen zu überprüfen.
Bedeuten die Pflegeheimkosten für den Verkauf selbstgenutzter Immobilien?
Soweit Wohnung oder Haus zur Eigennutzung in angemessenem Rahmen bleiben, muss kein Eigentum zur Deckung von Pflegeheim Kosten verkauft werden. Wichtig für den Ehepartner des Patienten ist noch eine weitere Bestimmung. Der Staat darf hier nicht erwarten, dass eine Immobilie, die die Beziehung und das gemeinsame Leben mit geprägt haben, verkauft wird. Auch von den nächsten Angehörigen wird nicht verlangt, dass Immobilien für die Deckung der Pflegeheimkosten verkauft wird.
Alle Angehörigen müssen weiterhin in der Lage sein, die laufenden Kosten zu bezahlen und ihre Familie zu ernähren. Auch die eigene Altersvorsorge muss – unabhängig von den Kosten für Pflegeheim und Tagespflege – immer gewährleistet sein.
Wie kann jeder seine Verantwortung für Pflegeheimkosten überprüfen?
Um als Angehöriger vorab einen Überblick zu erhalten, gibt es im Internet sogenannte Elternunterhaltsrechner. Sollte sich hier bereits ergeben, dass keine Unterhaltszahlungspflicht besteht, ist kein weiteres Handeln nötig.
Ergibt sich hier eine eventuelle Zahlungspflicht ist eine professionelle Hilfe empfehlenswert. Freie Anwälte oder Anwälte des VDK beraten und unterstützen Sie bei Ihren weiteren Schritten. Gegebenenfalls helfen Ihnen auch sogenannte Pflegestützpunkte. Adressen hierzu finden Sie im Internet. Eine professionelle Beratung ist immer lohnenswert, auch wenn sie selbst etwas kostet. Durch externe Hilfe erfahren Sie detailliert und auf Ihren Fall zugeschnitten, welche Ausgaben Sie geltend machen können und welche Pflegeheimkosten auf Sie zukommen werden.
Um für Sie entstehende Pflegeheim Kosten steuerlich geltend zu machen, empfiehlt sich zudem die Betreuung durch einen Steuerberater.
Können Kinder immer zur Deckung von Pflegeheim Kosten herangezogen werden?
Eine grundsätzliche Zahlungspflicht besteht nicht. Auch wenn aufgrund finanzieller Mittel der Angehörigen eine rechtliche Unterhaltspflicht besteht, dürfen Kinder die Zahlung ablehnen. Dies ist dann der Fall, wenn die Eltern die Unterhaltsverpflichtung in der Vergangenheit grob verletzt haben. Auch dann ist es wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim bei mehreren Kindern?
Sind mehrere unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, um die Pflegeheimkosten zu tragen, so werden die Kosten aufgeteilt. Hier werden die Unterhaltsbeiträge individuell berechnet. Abhängig von bestehenden Einnahmen und Ausgaben muss somit jeder Angehörige seiner Unterhaltspflicht nachkommen.
Was geschieht, wenn die Kosten für das Pflegeheim von Angehörigen nicht bezahlt werden?
Können die Pflegeheimkosten nicht oder nur teilweise durch Angehörige gedeckt werden, so wird die fehlende Summe vom Staat in Form des Sozialamtes übernommen. Diese Sozialleistung beantragen die Angehörigen als „Hilfe zur Pflege“.
Sind Pflegeheimkosten steuerlich absetzbar?
Jeder, der steuerpflichtig ist und seine Kosten für Pflegeheim oder Seniorenheim selbst bezahlt, kann diese steuerlich selbst geltend machen. Genauso dürfen Unterhaltspflichtige, die für die Deckung der Pflegeheim Kosten verantwortlich sind, diese Kosten bei der Steuererklärung angeben und geltend machen.
Was ist als Angehöriger bei einem Pflegevertrag zu beachten?
Beim Abschluss eines Pflegevertrags mit Pflegedienst oder Pflegeheim muss darauf geachtet werden, wer zur Bezahlung der Pflegeheim Kosten verpflichtet wird, falls Einkommen und Vermögen des Patienten nicht dafür reicht. Keinesfalls darf hier der Angehörige grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet werden.
Welche finanzielle Unterstützung kommt für die Bezahlung der Pflegeheimkosten noch in Frage?
Eine privat abgeschlossene Pflegeversicherung – rechtzeitig vom Pflegebedürftigen abgeschlossen – hilft hier natürlich auch, die Kosten für Pflegeheim und anderen Pflegemaßnahmen zu begleichen. Welche Summen hier von einer privaten Pflegeversicherung übernommen werden, hängt vom Vertrag, den darin festgelegten Beiträgen und der Laufzeit der persönlichen Versicherung ab.
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