Fragen und Antworten Pflegekraft Polen

Fragen und Antworten Pflegekraft Polen

Fragen und Antworten Pflegekraft Polen

Antworten zum Thema Pflegekraft aus Polen 

Inzwischen sind Pflegekräfte aus Polen ein fester Bestandteil im deutschen Pflegesystem geworden. Dies wird auch an der Zahl von über 100.000 Pflegerinnen und Pfleger aus Polen, der Tschechei und Slowakei verdeutlicht. Diese zumeist gut ausgebildeten Pflegekräfte unterstützen hilflose Personen, Schlaganfallpatienten und Demenzkranke. Viele Familien setzten deshalb auf eine Pflege zu Hause durch eine Pflegekraft aus Polen. Aber was gilt es zu beachten? Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fragen.

Was kostet die Komplettpflege eine Pflegekraft aus Polen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Eine Pflege beginnt ab 1.650 Euro bis ca. 2.500 Euro im Monat. Dazu erhält die Pflegekraft natürlich freie Kost und einen Wohnbereich. Die Kosten bei Beauftragung einer Pflegekraft aus Polen sind aber immer deutlich günstiger als durch einen ambulanten Pflegedienst, oder Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland.

Wie komme ich zu einer polnischen Pflegekraft?

Sei 01. Mai 2011 ist die Entsendung einer Pflegekraft aus Polen unbürokratischer und leichter. Bei Beauftragung unserer Agentur für die Vermittlung von Pflegekräften aus Polen übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung. Die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Sozial- und auch Krankenversicherung erfolgt durch einen unserer Kooperationspartner, dem polnischen Arbeitgeber der Pflegekraft. Als Nachweis hierüber führt die Pflegekraft das sogenannte A1-Formular mit sich.

Ist die vermittelte polnische Pflegekraft überhaupt fachlich geeignet?

Unsere vermittelten polnischen Pflegekräfte und Haushaltshilfen sind alle professionelle und nette Pfleger und Pflegerinnen aus Polen. Unsere Agentur für die Vermittlung von Pflegekräften aus Polen vermittelt nur Pflegekräfte, die unseren Standards entsprechen und vorher ausführlich geprüft wurden.

Welche Anforderungen hat eine polnische Pflegekraft?

Genau so wie Sie Anforderungen an die Pflegekraft haben, so müssen auch gewisse Mindeststandards gegenüber der Pflegekraft gesichert sein. Die Pflegerinnen benötigen ein eigenes Zimmer und ein Mitbenutzungsrecht in einem Bad. Oftmals wird von den Pflegekräften auch gewünscht via Telefon oder Internet Kontakt mit der Familie in Polen halten zu können. Je wohler sich die Pflegekraft aus Polen fühlt, desto mehr kann Sie sich um den Patienten kümmern. 

Kann ich die polnische Pflegekraft vorher sprechen?

Ja, es ist möglich im Vorfeld telefonisch mit den von uns vorgeschlagenen Pflegekräften in Kontakt zu treten und sich hierbei einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Ist eine große oder kleine Agentur zur Vermittlung von Pflegekräften besser?

Bei einer großen Agentur zur Vermittlung von Pflegekräften aus Polen läuft alles sehr steril, nach Richtlinien und vorab bestimmten Qualitätsnormen ab. Eine kleine Agentur ist persönlicher, flexibler, schneller und für eine solch sensible Angelegenheit vielfach besser geeignet. Denn die betreuten Menschen sollten mit Einfühlungsvermögen und fachlichem Wissen betreut werden. Und auch das Zwischenmenschliche muss passen.

Pflegekraft aus Polen

Kann eine polnische Pflegekraft auch medizinische Aufgaben übernehmen?

Unsere vermittelte Pflegekräfte aus Polen können für Sie waschen, kochen, einkaufen, Sie zum Arzt begleiten und Pflegen. Medizinische Aufgaben (z.B. Verabreichen von Spritzen, legen von Kathetern, usw.) dürfen laut Gesetzgeber jedoch nicht übernommen werden. Diese medizinischen Aufgaben müssen durch einen separat zu beauftragenden Pflegedienst oder Arzt erledigt werden.

Werden die Kosten für eine polnische Pflegekraft von der Pflegekasse übernommen?

Eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich. Von der Pflegekasse kann jedoch Pflegegeld beansprucht werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege übernehmen (z.B. durch die Hilfe einer polnischen Pflegekraft). Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld wird dem Versicherten von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen. In weiterem könnten Sie noch Verhinderungspflege beantragen und die Kosten für die Pflegekraft steuerlich geltend machen. Mit VitalAssist haben Sie einen kompetenten Partner für die Vermittlung von polnischen Pflegekräften an der Hand. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. 

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