07 Apr Haushaltshilfe aus der Slowakei
Die EU macht es möglich – die Haushaltshilfe aus der Slowakei
Wenn es um die Betreuung von Angehörigen geht, stoßen viele Familienmitglieder sehr schnell an ihre Grenzen. Ein Umzug in ein Seniorenheim soll der betroffenen Person erspart werden. Die eigenständige Pflege ist oft nicht umsetzbar. Die Entfernung der Lebensräume zwischen pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen oder berufliche Verpflichtungen sind hier die Gründe. Die Betreuung durch deutsche Pflegedienste ist oft schlichtweg nicht finanzierbar. Dank Europäischer Arbeitsgesetze kann hier jedoch Personal aus Osteuropa eingesetzt werden. Die Slowakei z.B. ist Mitglied der EU, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus der Slowakei als betreuende Arbeitskraft ist daher völlig legal.
Was darf eine Haushaltshilfe aus der Slowakei?
Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft. Dennoch erlaubt das Gesetz einige Tätigkeiten, die über die eigentliche Arbeit als Hauswirtschaftskraft hinausgeht. So darf eine Haushaltshilfe aus der Slowakei – oder aus anderen osteuropäischen Ländern wie Polen – auch beim An- oder Auskleiden der pflegebedürftigen Person helfen. Auch das Führen des Betroffenen im Rollstuhl außerhalb des Wohnbereichs ist erlaubt. Möglich ist für eine Haushaltshilfe aus der Slowakei oder aus Polen auch die Hilfe bei der täglichen Körperhygiene. Somit werden für Tätigkeiten wie Waschen, Rasieren, Zähneputzen oder Baden also keine qualifizierten Pflegekräfte mehr benötigt. Gerade für Arbeitskräfte aus Polen ist die Pflege und Hilfe bei älteren Menschen nichts Besonderes.
Enge familiäre Verhältnisse mit häuslicher Altenpflege gehört zum polnischen Lebensstil. Der strenge katholische Glaube in Polen bedeutet große Hilfsbereitschaft Flexibilität der polnischen Haushaltshilfen. Was bedeutet dies für die Wahl der Herkunft? Die haushälterischen Tätigkeiten können jederzeit und auf gleichem Qualitätsniveau von einer Haushaltshilfe aus der Slowakei übernommen werden. Bei pflegerischen Aufgaben ist der Einsatz erfahrener polnischer Arbeitskräfte bei der Pflege oft die bessere Wahl.
Was darf die Haushaltshilfe aus der Slowakei nicht?
Die Haushaltshilfe darf oben genannte Tätigkeiten zur Unterstützung des Pflegebedürftigen im Alltag völlig legal übernehmen. Der ursprünglich pflegerische Aufgabenteil darf jedoch hierbei nicht im Vordergrund stehen. Der Grund hierfür ist so einfach wie finanziell nachvollziehbar: Für angestellte Mitarbeiter in der Grundpflege gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Die Haushaltshilfe aus der Slowakei muss daher überwiegend für die Haushaltspflege tätig sein, um nicht unter dieses Gesetz der Grundpflege zu fallen. Wenn die polnische Hilfskraft oder die Haushaltshilfe aus der Slowakei überwiegend pflegerische Tätigkeiten übernimmt, ist nur noch eine Anstellung auf selbständiger Basis finanziell lukrativ.
Flexibel einsetzbar und menschlich
Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bietet gegenüber deutschen Pflegediensten große Vorteile. Aufgrund des längeren Aufenthalts in Deutschland kann die Haushaltshilfe aus der Slowakei im Zuhause des Pflegebedürftigen wohnen. Wird die Betreuung durch Krankheit oder Heimreise unterbrochen, folgt eine Vertretung durch eine andere Haushaltshilfe. Die Betreuung findet ohne zeitliche Lücken statt. Die längere Anwesenheit der Haushaltshilfe aus der Slowakei oder aus Polen eine zwischenmenschliche Beziehung, deren Niveau bei mobilen Pflegediensten oder gar Pflegeheimen kaum erreicht wird.
No Comments