06 Feb Mindestlohn für osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland
Mindestlohn für osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland
Zum 01.01.2015 wurde in Deutschland flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto eingeführt. Der Mindestlohn in Deutschland gilt auch für alle Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenso gilt dieser auch für Partnerunternehmen in den EU Mitgliedsstaaten, die Pflegekräfte zur Seniorenbetreuung, 24 Stunden Pflege oder Pflege Demenz Kranker nach Deutschland senden. Für Sie als Kunde von VitalAssist ändert sich nichts, da wir schon immer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn für unsere polnische Pflegekräfte bezahlt haben.
Mindestlohn Pflege 2015
Der Mindestlohn in der Pflege steigt jedoch für Pflegekräfte zum 01. Januar 2015 auf 8,65 Euro in den neuen Bundesländern und 9,40 Euro in den alten Bundeländern. Durch diese Regelung liegt der Pflegemindestlohn bereits schon jetzt über dem gesetzlichem Mindestlohn. Denn bereits zum 15.07.2010 wurde der Mindestlohn Pflege in der Pflegebranche eingeführt.
Bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn in der Pflegebranche:
Mindestlohn West | Mindestlohn Ost | |
01.07.13 bis 31.12.14 | 9,00 Euro | 8,00 Euro |
01.01.15 bis 31.12.15 | 9,40 Euro | 8,65 Euro |
01.01.16 bis 31.12.16 | 9,75 Euro | 9,00 Euro |
01.01.17 bis 31.10.17 | 10,20 Euro | 9,50 Euro |
Mindestlohn in Deutschland in der Pflege
Der Mindestlohn für Pflegekräfte in Deutschland gilt für alle Betriebe, die ambulante Pflege leisten und für ambulante Krankenpflegeleistungen. Bereits ab Oktober 2015 gilt der Mindestverdienst für Pflegekräfte auch für Betreuungskräfte von dementen Personen, Assistenzkräften und Alltagsbegleiter. Da der Pflegebedarf an kranken und älteren Menschen ständig wächst, hat die Pflegekommission den höheren Mindestlohn eingeführt, um motiviertes Fachpersonal zu finden. Jedoch für viele deutsche Unternehmen wird die neue Lohnuntergrenze eine große finanzielle Herausforderung werden.
In Privathaushalten greift der spezielle Pflegemindestlohn jedoch nicht, sodass Sie einen größeren finanziellen Vorteil haben. Hier gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn von 8.50 Euro brutto. Eine Mindestlohn Pflege ist erforderlich, aber ein Mindestlohn in der Pflege sollte für den Privathaushalt auch noch bezahlbar sein. Und der Mindestlohn in Deutschland soll nicht dafür sorgen, dass sich Pflegende und Angehörige die gestiegenen Lohnkosten nicht mehr leisten können. Denn der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege in Deutschland stellt Familien vielfach vor finanzielle Schwierigkeiten.
Mindestlohn in der Pflege 2015
Viele Familien setzen inzwischen auf die Vermittlung von VitalAssist für polnische 24 Stunden Pflegekräfte. Da ein nachvollziehbarer Wunsch darin besteht, seinen kranken Partner oder die kranken Eltern in vertrauter Umgebung bei fortschreitendem Alter pflegen zu lassen. Der gesetzliche Neuregelung in Deutschland für die Pflege sorgt jedoch dafür, dass sich Familien diesen Wunsch immer seltener leisten können. Denn inzwischen sind bereits mehr als 500.000 Menschen in Deutschland auf professionelle Pflegehilfe angewiesen. Bereits 150.000 bis 200.000 Pfleger und Pflegerinnen kommen aus Polen und Osteuropa und ermöglichen den Pflegebedürftigen Senioren, Kranken und Demenz Kranken ein würdevolles Altern. Da der flächendeckende Mindestlohn für Pflegekräfte nun für alle deutschen Pflegeheime gilt und nun auch die Kosten für die Küche und Wäscherei steigen, ist es umso wichtiger, dass Sie die Kosten durch eine polnische 24 Stunden Pflegekraft in Grenzen halten.
Zusätzlich wird in deutschen Pflegebetrieben der Pflegemindestlohn zum 01. Oktober 2015 auch für Betreuungskräfte von dementen Personen oder Alltagsbegleiter zum erhöhten Pflegemindestlohn von 8,65 Euro Ost und 9,40 Euro West gelten. Diese Mehrkosten in deutschen Pflegeheimen von geschätzt jährlich rund 250 Millionen Euro müssen die Pflegebedürftigen in den Heimen, oder Ihre Verwandten bezahlen. Bei einer polnischen Pflegekraft zu Hause fallen die erhöhten Kosten nicht an und Sie können die Kostenexplosion im Griff halten.
Der Mindestlohn in Deutschland in der Pflege hat auch eine gesellschaftliche Bedeutung. Eine große Verteuerung wird es mit polnischen Pflegekräften derzeit nicht geben. Und dies ist auch gut so, denn Pflege zuhause muss weiterhin bezahlbar sein. Deshalb müssen Sie auch keine Pflegekraft aus Polen illegal oder schwarz beschäftigen und können weiterhin auf eine bezahlbare Alternative durch VitalAssist vertrauen.
Anka Dzi
Posted at 13:51h, 24 FebruarSehr geerhte Vitalassist Mitarbeiter,
Meinen Sie also dass für die polnischen Pflegekräfte die in Deutschland arbeiten der Mindestlohn nicht gilt? Ich würde mich über eine Erklärung dazu sehr freuen! Danke!
VitalAssist
Posted at 21:08h, 24 FebruarSehr geehrte Frau Dzi,
ganz im Gegenteil! In diesem Artikel machen wir ja gerade deutlich, daß die von uns vermittelten Pflegekräfte bereits vor der Gesetzesänderung den nunmehr gültigen Mindestlohn verdient haben. Für unseren Ruf als Vermittlungsagentur ist es äußerst wichtig, das unsere polnischen Partnerfirmen ausschließlich legal beschäftigte Pflegekräfte nach Deutschland entsenden.
Viele Grüße, Ihr Team von VitalAssist
Katja
Posted at 12:33h, 22 OktoberEin sehr informativer Artikel. In diesem Bereich kommen ja doch immer wieder Fragen auf, da ist es gut sich auf diese Weise darüber informieren zu können. Das wird ganz sicher einigen eine große Hilfe sein.