Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Pflegestufen – Regelungen vor der Pflegereform 2017

Voraussetzungen für die Pflegestufe 0 – Die eingeschränkte Alltagskompetenz

Altersbedingte Einschränkungen beginnen oft langsam. Dabei ist es egal, ob es sich um physische oder psychische Einschränkungen handelt, ob die Hilflosigkeit durch eine geistige Behinderung oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen entsteht. Sehr schnell sind die Kriterien für die Pflegestufe 0 erfüllt und die betroffene Person ist in geringem Maße auf Unterstützung im Alltagsleben angewiesen. Pflegestufe 0 Voraussetzungen sind bereits gegeben, wenn es eine allgemeine Beaufsichtigung zur Verhütung von potentiellen Gefahren nötig ist.

Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Kriterien zur Pflegestufe 0

Die eingeschränkte Alltagskompetenz ist der Oberbegriff für die Pflegestufe 0 Voraussetzungen. Diese Kriterien der Pflegestufe 0 und die damit verbundenen Leistungen sind genau festgelegt in den §§ 45a und b des SGB XI. Der darin beschriebene Leistungskomplex wurde aufgestellt, da die Voraussetzungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend waren, um dementiell erkrankte Menschen umfassend zu berücksichtigen. Zu den Pflegestufe 0 Voraussetzungen gehört ein Bedarf an Grundpflege, der jedoch nicht dem erforderlichen Maß für die Pflegestufe 1 entsprechen muss. Diese Kriterien der Pflegestufe 0 gelten für die ambulante Versorgung. Unter anderen Regeln werden die Leistungen auch in einem Pflegeheim berücksichtigt. Wohngemeinschaften oder eine Kurzzeitpflege werden hier nicht als Heimunterbringung gewertet.

Allgemeine Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Bei den Kriterien der Pflegestufe 0 erreicht der Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung noch nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1. Jedoch besteht auf Dauer ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung für den Betroffenen. Die Kriterien der Pflegestufe 0 sind somit erfüllt, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eine Einschränkung der Alltagskompetenz bestätigt, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung zu Auswirkungen auf die Aktivität des täglichen Lebens führt.

Zu gesetzlich festgelegten Pflegestufe 0 Voraussetzungen gehören unter anderem

  • ein unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  • ein Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  • ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
  • ein tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  • die Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen.

Diese Kriterien für die Pflegestufe 0 sind nur ein Auszug aus der Liste von Voraussetzungen im Gesetz. Aus diesen Beispielen und der Gesamtliste müssen nicht alle Pflegestufe 0 Voraussetzungen erfüllt werden. Es genügt, wenn mindestens 2 Punkte erkannt werden. Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn vom bewertenden Gutachter mindestens ein Verhalten aus den ersten 9 Punkten der Kriterien zur Pflegestufe 0 erkannt wird.

Zweifellos erfüllt sind die Pflegestufe 0 Voraussetzungen, wenn eine der folgenden Krankheiten diagnostiziert wurde:

  • Demenz
  • Alzheimer Krankheit
  • Altersverwirrtheit
  • Mittel- bis hochgradige geistige Behinderung
  • Down-Syndrom

Pflegestufe 0 Voraussetzungen

Leistungen für die Kriterien der Pflegestufe 0

Um den erfüllten Pflegestufe 0 Voraussetzungen Rechnung zu tragen, erhalten die Betroffenen einen sogenannten Betreuungsbetrag, dessen Höhe von Umfang und Schwere der Fähigkeitsstörungen abhängt. Der Grundbetrag liegt bei monatlich 104 Euro. Für eine umfassende Ausprägung der Einschränkung wird ein erhöhter Betrag von 208 Euro bezahlt. Hinzu kommt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt, das sogenannte Pflegegeld in Höhe von 123 Euro monatlich. Alternativ können auch ambulante Pflegesachleistungen von bis zu 231 Euro erstattet werden. Auch eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen ist möglich.

Eingeschränkte Alltagskompetenz ist schnell erreicht

Wenn es um Kriterien für die Pflegestufe 0 und die damit erreichbare finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung geht, wird viel zu oft nur an Demenz oder altersbedingte Fähigkeitsstörungen gedacht. Doch eine eingeschränkte Alltagskompetenz kann sehr viel früher vorhanden sein. Für die ideale Unterstützung zum richtigen Zeitpunkt gilt es, sich rechtzeitig zu informieren und sich beraten zu lassen.

3 Comments
  • Hans Steiner
    Posted at 13:55h, 29 August Antworten

    Ja Hallo, ich habe da eine Frage: Meine Frau Erika ist 84 – und leidet an einer erheblichen Gehbehinderung-70% GdB. Also Sufe G.
    Außerdem -das kommt noch dazu-leidet sie an der Augenkrankheit Grüner Star,der also ziemlich weit fortgeschritten ist. Aus meiner Sicht sieht sie nur sehr wenig-das allein ist schon sehr schlimm.Sie kann nicht allein aus dem Haus,nicht einkaufen,keine Veranstaltungen besuchen usw.Natürlich kommen noch ein paar Sachen dazu wie Wasser in den Beinen,fehlende Orientierung – und wenn ich nicht da wäre(bin auch 84) ginge es nicht.Sie sieht auch im Bad kaum etwas-viele Gegenstände liegen ständig auf dem Fußboden.
    Wäre das eine Voraussetzung f.Pflegestufe 0,ja oder nein?

    • Mariola
      Posted at 20:15h, 30 August Antworten

      Hallo Herr Steiner,
      wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, wie Sie sie in Ihrer Darstellung ganz klar beschreiben, empfehlen wir Ihnen die Begutachtung bei der Pflegekasse (ist immer bei der zuständigen Krankenversicherung organisiert) zu beantragen.
      Hierzu reicht meist ein formloses Schreiben (wir empfehlen grundsätzlich die schriftliche Konversation mit der Pflegekasse) in welchem Sie eben dies beantragen.
      Viele Grüße, Ihr Team von VitalAssist

  • Hans Steiner
    Posted at 13:43h, 15 September Antworten

    Ja danke-liebe Mariola – für Deine Nachricht vom 30.08.-die ich leider jetzt erst lese….
    Ja, wir bemühen uns natürlich.Wir machen das.

    Liebe Grüsse Hans Steiner

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