Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Hans Müller ist Bewohner eines Pflegeheims. Aufgrund seiner Demenz stürzte er in seiner Wohnung. Dies ließ seine Tochter Irene erkennen, dass ein sicheres selbständiges Leben für ihn nicht mehr möglich war. Irene hatte keine Pflegekostenversicherung, erwartete die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Die Kasse bescheinigte Herrn Müller die Pflegestufe I. Die Pflegeversicherung beteiligt sich seitdem an den Pflegeheimkosten mit 1023 Euro im Monat. Mit dieser Beteiligung der Pflegeversicherung sind die Kosten des Heimplatzes von 2700 Euro bei weitem nicht gedeckt. Die monatlichen Kosten, die über die Beteiligung der Pflegeversicherung hinaus gehen, beinhalten neben der Pflege seines Vaters auch Essen und Unterkunft, die Reinigung der Wäsche und einen Einzelzimmerzuschlag. Hans Müller erhält natürlich eine Rente und die Mietkosten seiner nicht mehr benötigten Wohnung fallen weg. Doch auch damit kann die Lücke zwischen Pflegeversicherung und Pflegeheimkosten nicht gedeckt werden. Die Tochter muss somit jeden Monat 830 Euro an das Pflegeheim überweisen.

Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Das Sozialamt ist keine Lösung

Wenn Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Lücke zwischen Pflegeversicherung und Pflegekosten zu füllen, springt zunächst das Sozialamt ein. Hat der Heimbewohner jedoch Angehörige, so werden diese als Unterhaltspflichtige vom Sozialamt zur Kasse gebeten. Auch bei professioneller Hilfe von Pflegediensten, die den Pflegebedürftigen zuhause versorgen, reichen die Zuschüsse der Pflegeversicherung nicht aus. Die Pflegeversicherung ist zwar Pflicht für alle gesetzliche und privat Krankenversicherte. Letztendlich ist die Kostendeckung durch die Pflegeversicherung aber nicht möglich. Bereits bei der Gründung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 war die Kostendeckung durch die Zuschüsse nicht gegeben.

Eine Pflegekostenversicherung als Lückenfüller

Damit die unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht durch die ungenügenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziell belastet werden, ist der Abschluss einer privaten Pflegekostenversicherung hilfreich. Die Pflegekostenversicherung als Sammelbezeichnung steht für verschiedene Arten von Versicherungen zur Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundsätzlich haben die variierenden Formen aber eines gemeinsam: Die Versicherung erstattet die tatsächlich anfallenden Kosten. Dem gegenüber steht die sogenannte Pflegetagegeldversicherung. Diese ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung mit einem vertraglich geregelten, festen Tagegeld als finanzielle Unterstützung. Bei der privaten Pflegekostenversicherung sind es zwei Modelle, die sich als finanzielle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung durchsetzen konnten.

Pflegeversicherung und Pflegekostenversicherung

Das Prozent-Modell der Pflegekostenversicherung

Diese Form der Pflegekostenversicherung ist mit den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung verbunden. Die prozentuale Aufstockung dieses Modells bedeutet: Werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht, erhöhen sich auch die Leistungen dieser Pflegekostenversicherung. Die prozentuelle Erhöhung hat auch Nachteile. Die Leistungserhöhung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nie auf dem Stand der tatsächlichen Kostensteigerung. Somit wird der Abstand zwischen Leistungsbeteiligung und Realkosten immer größer. Die prozentuale Aufstockung der Pflegekostenversicherung wird somit die durch die Pflegeversicherung entstehende Lücke nicht wirklich schließen.

Die Restkostenübernahme durch die Pflegekostenversicherung

Mit dieser Art der Pflegekostenversicherung bekommt der Versicherte die Möglichkeit, die finanzielle Lücke zwischen Pflegeversicherung und Pflegekosten zu schließen. Mit dem Restkostenübernahme-Modell übernimmt die Versicherung anteilig oder vollständig die Kostensteigerung in der Pflege. Allerdings wird die maximale Summe der zu übernehmenden Restkosten im Vertrag festgelegt. Beim Fall einer stationären Pflege in Verbindung mit einer hohen Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die tatsächlichen Pflegekosten meist über der Übernahmegrenze.

Erstattung durch die Pflegekostenversicherung nur mit Nachweis

Die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nach Bescheinigung einer Pflegestufe ausgezahlt. Wie diese Mittel der Pflegeversicherung eingesetzt werden bleibt Sache des Versicherten und/oder des unterhaltspflichtigen Angehörigen. Bei der Pflegekostenversicherung werden nur die Kosten erstattet, die auch tatsächlich anfallen. Sämtliche Kosten müssen in Form von Rechnungen und anderen schriftlichen Nachweisen nachgewiesen werden. Sowohl die Leistungen der professionellen ambulanten Pflege als auch benötigte Hilfsmittel werden – je nach vertraglicher Vereinbarung – ganz oder teilweise bezahlt. Auch Transportkosten – zum Arzt, zum Krankenhaus oder zur Tagespflegeeinrichtung – übernimmt die Pflegekostenversicherung. In der stationären Pflege gehören Transport- und Pflegekosten zum Bereich dieser Versicherung. Was sie jedoch nicht übernimmt, ist das Essen und die eigentliche Unterbringung im Pflegeheim. Diese sogenannten „Hotelkosten“ müssen selbst getragen werden, sei es durch die Unterstützung der Pflegeversicherung – oder durch die Rente und andere private finanzielle Mittel der Betroffenen.

No Comments

Post A Comment

Kostenloses Angebot anfordern
info@vitalassist.de
0941-20001280
Angebot holen
×

+++ Betreuungskräfte ab sofort +++

Kostenlose und unverbindliche Beratung unter

0941 2000 1280 oder info@vitalassist.de

Sie suchen eine 24 Stunden Pflegekraft?
Wir machen es möglich
  • Grundpflege nach Bedarf
  • Aktivierende Pflege
  • Gesellschaft
  • Haushaltsführung (Kochen, Putzen, Einkaufen...)
  • Rufbereitschaft tagsüber und in der Nacht
Kostenlose Anfrage für 24 Stunden Pflegekraft

Nach Erhalt Ihrer Daten melden wir uns schnellstens bei Ihnen per Email oder Telefon. Anschließend besprechen wir unverbindlich und kostenfrei, was wir für Sie tun können, um Sie zu unterstützen. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer an.