Unterbringungskosten einer Pflegekraft

Unterbringungskosten Steuer

Unterbringungskosten einer Pflegekraft

Können die Unterbringungskosten einer ausländischen Pflegekraft im eigenen Haus von der Steuer abgesetzt werden?

Wer eine 24-Stunden-Pflegekraft engagiert, regelt gewöhnlich über den Dienstleistungsvertrag die kostenlose Unterbringung im eigenen Zuhause. Die ausländische Pflegekraft logiert kostenfrei. Doch, sind die Unterbringungskosten für die Pflegekraft von der Steuer absetzbar? Ob Eigenheim oder Mietwohnung, die Kosten sind in der Regel als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Voraussetzung dafür ist natürlich ein gültiger Arbeitsvertrag mit der ausländischen Pflegekraft um den Fiskus an den Kosten zu beteiligen.

Unterbringungskosten Steuer

Krankheit und Pflege, der Staat beteiligt sich an den Kosten

Stellen Sie eine osteuropäische Pflegekraft legal ein, können Sie die Kosten für Unterbringung und Gehalt teilweise von der Steuer absetzten. Versierte Agenturen helfen bei der Vermittlung und allen organisatorischen Abläufen, um die Einstellung der ausländischen Pflegekraft ordnungsgemäß abzuwickeln. Somit sind die Voraussetzung gegeben, um mit den Unterbringungskosten und dem Gehalt der ausländischen Pflegekraft, Steuern zu sparen.

Wie kann ich die Kosten für die Pflegekraft von der Steuer absetzen?

Besteht ein legales Arbeitsverhältnis mit der ausländischen Pflegekraft, können 20 Prozent der Kosten für den Arbeitslohn als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung eingetragen werden. Pro Jahr sind maximal 4.000 Euro abzusetzen. Zu beachten ist, dass das Gehalt der ausländischen Pflegekraft nicht bar ausbezahlt, sondern überwiesen werden muss.

Wie können die Unterbringungskosten für die Pflegekraft abgesetzt werden?

Wenn es sich um ein gemietetes Haus oder eine gemietete Wohnung handelt, entfällt ein Teil der Miete auf die Räume der Pflegekraft. Die Nutzung wird in der Regel vertraglich festgelegt und die Unterbringungskosten sind einfach zu berechnen. Doch auch bei einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung können flächenanteilige Kreditzinsen und Erhaltungsaufwendungen anfallen. Diese entstandenen Unterbringungskosten für die ausländische Pflegekraft sind in der Steuererklärung als „allgemeine außergewöhnliche Belastung, als Pflegekosten“ anzugeben. Liegt Anspruch auf einen Behinderten-Pauschalbetrag vor, muss dieser Betrag insgesamt durch die aufgewendeten Unterbringungskosten überschritten werden um steuersenkend anerkannt zu werden.

Unterbringungskosten Steuer

Was passiert, wenn die Unterbringungskosten für die Pflegekraft vom Finanzamt abgelehnt werden?

Gegen den Steuerbescheid sollte sofort beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. Der Hinweis auf das Aktenzeichen Az. 7 K 1382/13, einer aktuellen Klage beim Finanzamt Köln, in der geprüft wird ob diese Kosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, dient als Basis für den Einspruch. Eine Beantragung zum Ruhen des Verfahrens bis zu Entscheidung des Finanzgerichts ist ebenfalls erforderlich.

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