Tagespflege

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Die Tagespflege – eine sinnvolle Unterstützung für Angehörige von Demenzkranken, die zuhause pflegen

Die Situation kennt jeder pflegende Angehörige: Man hat etwas Wichtiges zu erledigen, kann das Haus aber nicht verlassen, weil der Demenzkranke nicht alleine gelassen werden kann. Eine gute Möglichkeit für eine zeitweise Übernahme der Versorgung kann die Tagespflege bieten. Hier besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege (§§ 71 Abs. 2, 72 SGB XI). Eine Tagespflege kann an einem oder mehreren Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden, Schlafen wird der Pflegebedürftige aber wieder in den eigenen vier Wänden.

Tagespflege

Was ist eine Tagespflege bzw. welche Angebote gibt es dort?

Die Tagespflege ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Personen (vor allem Demenzkranke) tagsüber in kleinen Gruppen betreut werden. Der Tag ist strukturiert: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Aktivierung der Demenzkranken (z.B. Kochen, Backen, Malen, Singen usw.), sie nehmen gemeinsam Mahlzeiten ein, werden gepflegt, spielen Spiele oder unternehmen kleine Spaziergänge. In der Tagespflege arbeiten ausgebildete Fachkräfte, deren Aufgabe es ist, die Fähigkeiten der Demenzkranken so lange wie möglich zu erhalten und sie zu fördern. Spezielle Fahrdienste holen die pflegebedürftigen Personen am Morgen von zuhause ab und bringen sie am Abend wieder zurück.  

Was sollten Angehörige bei Auswahl einer Einrichtung beachten?

Wichtig für Demenzkranke ist immer eine vertraute Umgebung und individuelle Versorgung. Deshalb ist es von Bedeutung, dass es in der Tagespflegeeinrichtung feste Bezugspersonen gibt (z.B. in Form von kleinen Gruppen oder jemandem, der am Tisch immer neben dem Demenzkranken sitzt). Der pflegebedürftige Mensch muss Vertrauen fassen und sich mit der Betreuung wohl fühlen können. Es ist sinnvoll, zu schauen, wie sich das Betreuungspersonal im Umgang mit den Patienten verhält. Ist es geduldig und zugewandt oder wirkt es gestresst? Gut wäre es auch, wenn der Betroffene vor Beauftragung der Tagespflege einmal einen ganzen Tag zur Probe dort sein könnte. Dann kann man schon einmal einen Eindruck gewinnen, ob die Einrichtung eine realistische Option der Versorgung ist. Es stellt sich auch die Frage der Eingewöhnung und wie die Einrichtung das handhabt. Vielleicht kann der Pflegebedürftige am Anfang mit Begleitung von Angehörigen kommen oder nur stundenweise? Die Sicherheit der Betreuten hat oberste Priorität, so ist es für die Angehörigen ebenso wichtig zu erfahren, wie diese gewährleistet ist (z.B. in Bezug auf eventuelle Weglauftendenzen der Demenzkranken). Hat man diese Punkte für sich geklärt und scheint es auch für den Betreuten in Ordnung zu sein, die Tagespflege zu besuchen, bietet es sich an, die Versorgung dort regelmäßig in Anspruch zu nehmen (z.B. an zwei bis drei Tagen pro Woche). Dies kann eine große Entlastung für pflegende Angehörige sein.

Tagespflege

Wie kann die Tagespflege finanziert werden?  

Die Tagespflege kann über die Pflegekasse finanziert werden. Ist eine Pflegegrad vorhanden, gibt es festgelegte Beträge, sogenannte Pflegesachleistungen:

  • Pflegrad 2: 689 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro monatlich

In den Beträgen sind Pflege- und med. Behandlungspflegekosten enthalten, nicht aber die Kosten für die Verpflegung. Diese könnten aber eventuell über zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgedeckt werden.

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