Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade

Pflegegrade

Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade

Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade 2017

Am 01. Januar 2017 war es soweit: Anstatt der bisherigen Einteilung der Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen (und einer eventuell  vorliegenden erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz) erfolgte nun eine Einteilung in fünf Pflegegrade. Dies soll dazu dienen, dass körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen bewertet und in die Begutachtung mit aufgenommen werden können.

Pflegegrade

Es geht darum, wie selbständig ein Mensch im Alltag ist – dies wird über sechs abgeprüfte Lebensbereiche (genannt Module) gemessen bzw. mit Punktzahlen gewichtet und führt am Ende zu einer Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad.

Welche Bereiche werden begutachtet?

  1. Mobilität (z.B. kann sich der Mensch im Bereich des Lebensumfeldes fortbewegen; ist Treppensteigen ein Problem usw.)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. weiß der Mensch, wo er sich befindet; weiß er, welches Jahr oder welcher Monat gerade ist usw.)
  3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z.B. ist Unruhe in der Nacht gegeben; verletzt der Mensch sich selbst; ist er aggressiv zu anderen usw.)
  4. Selbstversorgung (darunter versteht man den bisherigen Begriff der „Grundpflege“ – d.h. ist Hilfe notwendig bei den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftlicher Versorgung)
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits – oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. welche Haltung hat ein Mensch in Bezug auf therapeutische Maßnahmen; welche Medikamente nimmt er usw.)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. wie verbringt der Mensch seinen Tag, bekommt er Besuche, ist er aktiv usw.)

Bei all diesen Punkten ist es nicht mehr wichtig, wie lange jemand für bestimmte Tätigkeiten benötigt. Dies war bislang bei der Einteilung in Pflegestufen Hauptkriterium. In der Zukunft geht es darum, ob ein Mensch bestimmte Fähigkeiten noch hat und wenn ja, ob er damit verbundene Handlungen noch selbständig, nur zum Teil selbständig oder gar nicht mehr ohne fremde Hilfe ausführen kann.

Welche Pflegegrade gibt es?

Nach § 17 SBG XI gibt es fünf Pflegegrade:

  1. Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
  2. Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
  3. Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
  4. Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
  5. Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

Nach § 140 SGB XI werden alle Versicherten, die bereits in eine Pflegestufe eingeordnet wurden, ab 01. Januar 2017 ohne eine erneute Begutachtung in Pflegegrade eingestuft.

Pflegegrade

Mit welcher Pflegestufe bekam man welchen Pflegegrad?

  1. Versicherte ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:
  2. a) Pflegestufe I wird zu Pflegegrad 2,
    b) Pflegestufe II wird zu Pflegegrad 3,
    c) Pflegestufe III wird zu Pflegegrad 4 oder
    d) Pflegestufe III wird zu Pflegegrad 5 (bei Härtefällen)
  3. Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz:
  4. a) bei nicht gleichzeitigem Vorliegen einer Pflegestufe Umwandlung in Pflegegrad 2
    b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I Umwandlung in Pflegegrad 3
    c) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe II Umwandlung in Pflegegrad 4
    d) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe III (ohne oder mit Härtefall) Umwandlung in Pflegegrad 5

Mit den neuen Pflegegraden hat sich sicherlich vieles verändern – jedoch für die Versicherten nicht negativ. Niemand wurde schlechter eingestuft als bislang oder bekam weniger Leistungen. Die Pflegereform finanzierte sich über eine Beitragserhöhung von 0,5 Prozent für alle Versicherten und rechnete damit bis zum Jahr 2017 mit bis zu fünf Milliarden Euro zusätzlichen Geldern für die Pflegeversicherung.

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