Was kostet ein Pflegeheim?

Was kostet ein Pflegeheim?

Was kostet ein Pflegeheim?

Was kostet ein Pflegeheim?

Langsam oder ohne Vorwarnung kommt der Moment, in welchem die nächsten Angehörigen, Mama oder Papa, Oma oder Opa nicht mehr ohne Hilfe wohnen wollen oder können. Selbständig lebende Menschen werden zu hilfsbedürftigen Patienten. Spätestens dann ist es Zeit, sich als Angehöriger oder Unterhaltspflichtiger mit den Kosten für ein Pflegeheim oder sonstige Pflegeleistungen zu beschäftigen. Schnell kommt die Frage auf: Kann ich mir als Angehöriger die Unterbringung in einem Pflegeheim leisten? Wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim zusammen, welchen Teil übernimmt die Pflegeversicherung? Was kostet ein Pflegeheim für den Patienten und für mich als Unterhaltspflichtiger?

Die Frage, ob der Patient zuhause oder in einem Pflegeheim betreut wird, ist daher nicht nur Einstellungssache und zeitliche Verfügbarkeit. Es ist eine Frage der Finanzierungsmöglichkeiten für die Kinder und anderen Unterhaltspflichtigen.

Was kostet ein Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflegeheim – wie setzen sie sich zusammen?

Folgende Kosten für ein Pflegeheim ergeben die Gesamtsumme:

  • Am Anfang stehen die Unterbringungskosten. Diese Zimmermiete muss der Patient/der Angehörige aus eigener Tasche bezahlen
  • Dazu kommen die Verpflegungskosten. Auch diese Kosten für ein Pflegeheim übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht.
  • Zu den Kosten für ein Pflegeheim gehören ebenso die sogenannten Investkosten. Dahinter steckt die Beteiligung des Patienten an Herstellungs-, Anschaffungs- und Abschreibungs Kosten für das Pflegeheim und die Einrichtungen und Anlagen. Diese Kosten werden von den einzelnen Pflegeeinrichtungen sehr individuell festgelegt, sie richten sich nach dem aktuellen Zustand und Alter des Pflegeheimes. Dieser Anteil der Kosten für Pflegeheim und Unterbringung ist meist höher als erwartet. Auch diese Kosten müssen selbst getragen werden.
  • Allein die Pflegekosten werden – völlig oder zum Teil – von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Pflegestufe. Diese bestimmt auch den Anteil der Unterstützung. Die Kosten für das Pflegeheim, die diese Pflegekassen-Unterstützung übersteigen, hat wiederum der Patient/der Unterhaltspflichtige zu tragen.

 

Was kostet ein Pflegeheim – wie kann ich es herausfinden?

Pauschal lassen sich die Kosten für Pflegeheim und Betreuung nicht bestimmen. Ausstattungs-Niveau von Zimmer und Heim, Standort und Bundesland spielen hier eine Rolle. „Was kostet ein Pflegeheim?“, diese Frage von Hilfsbedürftigen und Angehörigen kann über den „Pflegeheimnavigator“ der AOK beantwortet werden. Pflegeheim-Standort, Pflegeform (Kurzzeitpflege, Nachtpflege, Tagesbetreuung, Vollstationäre Betreuung) werden hier eingegeben. Mit Berücksichtigung der Pflegestufe werden die Kosten für das Pflegeheim sowie der Eigenanteil des Zahlungspflichtigen bestimmt.

Was kostet ein Pflegeheim – und wer bezahlt die Kosten für das Pflegeheim?

Die Kosten für das Pflegeheim, die die reine Pflege betreffen (ohne sogenannte Hotelkosten), werden prinzipiell von der Pflegekasse übernommen. In welchem Umfang diese „echten“ Pflegeheim Kosten übernommen werden, hängt aber von der zugeteilten Pflegestufe des Patienten ab.

Besteht bisher keine Pflegestufe, ist ein Antrag auf Überprüfung empfehlenswert. Sämtliche Kosten für das Pflegeheim, die diesen Betrag übersteigen, müssen vom Betroffenen selbst bezahlt werden.

Was kostet ein Pflegeheim – und wer bezahlt den Rest der Kosten?

Kann der Pflegebedürftige diese Kosten für das Pflegeheim nur zum Teil oder überhaupt nicht tragen, so ist es die Aufgabe der nächsten Angehörigen. Zuerst ist es der Ehepartner, der in die Pflicht genommen wird. Anschließend folgen Kinder und Enkel. Abhängig von deren Unterhaltspflicht und den ausstehenden Kosten für das Pflegeheim deckt der Staat in Form des Sozialamtes die restlichen Kosten.

Rechtzeitig abgeschlossen, werden Kosten für Pflegeheim und weiteren Pflegeaufwand von einer privaten Pflegeversicherung übernommen. Art und Höhe der übernommenen Kosten für das Pflegeheim ist abhängig vom Inhalt und der Laufzeit des Vertrages.

Was kostet ein Pflegeheim – müssen die Kosten getragen werden?

Ist der Patient trotz eigenem Vermögen, Rentenbezügen oder Mieteinnahmen nicht in der Lage, die Kosten für Pflegeheim und Hilfsmitteln komplett zu tragen, wird die Deckung der übrigen Kosten prinzipiell zur Pflicht der Angehörigen.

Unabhängig von den Kosten für das Pflegeheim kann weder vom Ehepartner, Kindern oder Enkelkindern erwartet werden, durch diese Unterhaltspflicht selbst zum Sozialfall zu werden. Ob und wann Angehörige zur Deckung der Kosten für Pflegeheim oder Pflegedienste verpflichtet werden, bestimmen mehrere Faktoren.

Hierzu gehören Familienstand, Einkommen und Ausgaben, aber auch der persönliche Lebensstandard. Für die Festlegung der Unterhaltspflicht müssen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben des Angehörigen offen gelegt werden. Während die Feststellung der Einnahmen meist schnell und einfach ist, gilt es, viel Zeit in die Auflistung der Ausgaben zu investieren. Die Ausgaben bestimmen letztendlich die Beitragspflicht zu den Kosten für Pflegeheim und Hilfsmitteln.

Was kostet ein Pflegeheim?

Was kostet ein Pflegeheim – und welche Ausgaben beschränken die Kostenübernahme?

Es gibt laufende Ausgaben, welche den Angehörigen vor der gesetzlich geregelten Unterhaltspflicht bewahren. Zudem wird ein sogenanntes Schonvermögen berücksichtigt. Dies beinhaltet sowohl einen bestimmten Vermögensanteil als auch Rücklagen für die eigene Altersversorgung. Diese Ausgaben dürfen für die Begleichung der Kosten für Pflegeheim oder Pflegedienste nicht angetastet werden. Zu den anrechenbaren Ausgaben und Schonvermögen zählen zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zu Pflegeheim und Arbeitsplatz
  • Finanzielle Mittel für Kinderbetreuung
  • Immobilien zur eigenen Verwendung
  • Instandsetzungsarbeiten für beruflich verwendetes Fahrzeug
  • Instandsetzungskosten für eigene Immobilien
  • Je nach Lebensstandard zu bestimmendes Bargeld
  • Kosten der eigenen Lebensführung
  • Kosten für Ausbildung und Studium der Kinder
  • Kosten für Freizeitgestaltung/Hobbies des Unterhaltspflichtigen inkl. Familie
  • Kosten für Musikinstrumente und Musikunterricht
  • Krankenversicherungen inkl. Zuzahlungen
  • Kredit- und Ratenzahlungen
  • Mieten
  • Rücklagen für Altersvorsorge (Gold, Wertpapiere, Immobilien, Lebensversicherungen)
  • Rücklagen für neu benötigten PKW als Transportmittel zum Arbeitsplatz
  • Rücklagen für Renovierungsarbeiten an selbst verwendeter Immobilie
  • Sämtliche Versicherungen
  • Unterhaltszahlungen an ehemalige Partner, Kinder und Enkel
  • Urlaubskosten
  • Werbungskosten

Die Liste ist nicht vollständig. Sie enthält nur Beispiel-Ausgaben, die von Fall zu Fall in Frage kommen.

Was kostet ein Pflegeheim – und wie verringert ein Schonvermögen die die Unterhaltspflicht?

Prinzipiell darf der Lebensstandart des Unterhaltspflichtigen nicht gefährdet werden. Die Rechtsprechung gesteht daher jedem Angehörigen ein Schonvermögen zu. Kein Angehöriger darf durch die Kosten für Pflegeheim und Hilfsmittel finanziell überfordert werden. Auch die eigene Altersvorsorge muss gesichert bleiben. Es wäre nicht im Sinne der Pflegeversicherung, wenn Angehörige durch die Kosten für ein Pflegeheim später selbst zum Sozialfall würden.

Was kostet ein Pflegeheim – und bedeutet die Kostenübernahme den Verlust meines Eigentums?

Der Verkauf von selbstgenutztem Eigentum für die Kosten für Pflegeheim und Pflegedienst wird nicht erwartet. Immobilien, welche das Leben des Ehepartners begleiteten, müssen nicht verkauft werden. Die Versorgung der eigenen Familie von Unterhaltspflichtigen, die eigene Altersvorsorge und das dafür benötigte Hab und Gut wird gesetzlich garantiert.

Was kostet ein Pflegeheim – und gibt es Ausnahmen zur gesetzlichen Unterhaltspflicht?

Bei der Übernahmepflicht für die Kosten für das Pflegeheim gibt es Ausnahmen. Selbst bei finanziell gut gestellten Kindern, dürfen diese die Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim ablehnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern im Laufe ihres Lebens die Unterhaltsverpflichtung grob verletzt hatten.

Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegeheim, wenn es keine Unterhaltspflichtigen gibt?

Gibt es keine unterhaltspflichtigen Angehörigen, die für die Kosten für ein Pflegeheim aufkommen, so übernimmt der Staat diese Aufgabe. Diese Sozialleistung als “Hilfe zur Pflege“ muss beim Sozialamt beantragt werden.

No Comments

Post A Comment

Kostenloses Angebot anfordern
info@vitalassist.de
0941-20001280
Angebot holen
×

+++ Betreuungskräfte ab sofort +++

Kostenlose und unverbindliche Beratung unter

0941 2000 1280 oder info@vitalassist.de

Sie suchen eine 24 Stunden Pflegekraft?
Wir machen es möglich
  • Grundpflege nach Bedarf
  • Aktivierende Pflege
  • Gesellschaft
  • Haushaltsführung (Kochen, Putzen, Einkaufen...)
  • Rufbereitschaft tagsüber und in der Nacht
Kostenlose Anfrage für 24 Stunden Pflegekraft

Nach Erhalt Ihrer Daten melden wir uns schnellstens bei Ihnen per Email oder Telefon. Anschließend besprechen wir unverbindlich und kostenfrei, was wir für Sie tun können, um Sie zu unterstützen. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer an.